Sitzungsberichte: Bad Buchau

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April
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Blumen Marktplatz
Sitzungsberichte

Hauptbereich

22. Dezember 2020: Gemeinderat

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.Dezember 2020   
 
TOP 1: Aktuelle Berichte und Verschiedenes 

Aktueller Situationsbericht zur CoronaPandemie in Bad Buchau
BM Diesch informiert über die aktuelle Situation in Bad Buchau. Zum Zeitpunkt der Sitzung gabe es in Bad Buchau 34 Indexfälle (positiv getestete Coronafälle) sowie 67 Kontaktpersonen – vor allem bedingt durch Coronafälle in den Schulen und in der Sammelunterkunft für Asylsuchende. Bislang gab es 2020 insgesamt 3 an oder mit Corona Verstorbene zu beklagen. 

Annahme von Spenden
Kämmerin Christ erläutert den Eingang einer Sachspende von Herrn Karl Schneider (Altsaxophon im Wert von 250,00 €). Herr Ruffing, Leiter der Musikschule, bestätigt den Wert des Instruments. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Annahme der Spende.

Erlass Vergütungssteuer 2020
Kämmerin Christ erklärt, dass die Vergnügungssteuer für die Monate April/Mai und November/Dezember aufgrund des landesweiten Lockdowns erlassen worden ist. Es handelt sich hierbei um ca. 19.000 €. Der Gemeinderat erteilt hierzu sein Einverständnis. 

Corona-Teststation DRK am 24.12.2020 ausgebucht 
BM Diesch weist auf die Corona-Schnelltests am 24.12.2020 hin, die lobenswerter Weise durch die DRK-Bereitschaft durchgeführt wird. Nach Bekanntgabe der Aktion waren alle Termine aber sehr schnell ausgebucht.  

TOP 2: Baugesuche 

a) Bauvoranfrage: Erstellung eines Wohnquartiers mit fünf Wohngebäuden 
Entstehen sollen ca. 73 Wohneinheiten mit Tiefgarage für ca. 61 Stellplätzen, sowie 29 oberirdische Stellplätze in der Friedhofstraße (ehem. Wölpert-Gelände). Die Angrenzer/Nachbaranhörung laufe bereits, gleichzeitig wurden auch die zuständigen Ämter beim Landratsamt Biberach konsultiert und angehört, die das Bauvorhaben derzeit rechtlich prüfen. Diskutiert wurde insbesondere die Stellplatz-Situation – Gemeinderat und Verwaltung bestehen auf die Ausweisung von mindestens 1,5 Stellplatzmöglichkeiten je Wohnung – insbesondere aufgrund der besonders problematischen Situation in unmittelbarer Nachbarschaft zum Städtischen Freibad. Grundsätzlich begrüßt der Gemeinderat die Bauplanungen und damit die Schaffung von Wohnraum und stellt das Einvernehmen in Aussicht.

b) Dachgeschossausbau, Balkonanbau und Einhausung über dem am Erker bestehendem Gebäude, Karlstr. 18 
Herr Merz stellt das Baugesuch vor. Grundsätzlich wird die Sanierung dieses alten Gebäudes begrüßt – kritische Anmerkungen gab es jedoch hinsichtlich der Architektur des Anbaus, der den städtebaulichen Charakter der Villa direkt neben dem Haus der Musik erheblich verändern wird. Trotz der geäußerten Kritik erteilt der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.  

c) Neubau Acht-Familienhaus mit acht Garagen, Rückbau bestehender Gebäude und -teile, Weiherstraße 62 
Herr Merz zeigt die Baupläne auf und geht auf die Dringlichkeit des Wohnungsbaus in Bad Buchau ein.  Der Gemeinderat begrüßt das Bauvorhaben ausdrücklich und erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
 
TOP 3: Umbau des ehemaligen Präzeptoratsgebäudes zu Unterrichts- und Verwaltungsräumen für das Progymnasium 
StOAR Moll erläutert das Bauvorhaben. Das Gebäude soll lt. bisheriger Beschlusslage für das Progymnasium zu Vorbereitungs-, Lehr- und Schulsozialarbeitsräumen umgebaut werden. Ein großes Problem hierbei sei die Feuchtigkeit der Bausubstanz. Er fügt hinzu, dass man nur teilweise Barrierefreiheit schaffen könne. Er weist darauf hin, dass die voraussichtlichen Kosten in Höhe von rund 891.000 € in den Haushaltsplanungen 2021 berücksichtigt sind und man auf Zuschüsse in einer Höhe von bis zu 500.000 € hoffe. Daraufhin entsteht eine angeregte Diskussion: SR Müller hält die Kosten-Nutzen-Relation nicht für wirtschaftlich. Der Aufwand stehe in keinem Verhältnis zur späteren Nutzung als Nebengebäude für das Progymnasium. Als Alternative schlägt er vor, das Notariatsgebäude in der Hofgartenstraße oder das bald leerstehende Marienheim zu nutzen.  BM Diesch erwidert, dass das Progymnasium die Räume des Notariatsgebäudes bereits in Nutzung hatte und sich diese als nicht zweckmäßig herausgestellt haben.

Des Weiteren halte er das Marienheim ebenfalls für ungeeignet, da hier einerseits ggf. nur ein Bruchteil des Gebäudes einer neuen Nutzung zugeführt werde und er eine komplette Um/Neunutzung des Marienheims vorziehe und zudem aufgrund der Lage eine verschlechterte Sicherheit für ‚wandernde‘ Schüler entstehe; das Präzeptoratsgebäude befinde sich eben im ‚geschützten Raum‘ des Stiftsbezirks. Entscheidend für ihn sei jedoch, dass sich das denkmalgeschützte Gebäude im städtischen Besitz befinde und eine Sanierung ohnehin dringend geboten sei – egal für welche künftige Nutzung. Man solle sich davon lösen, den Aufwand nur der Schule zuzurechnen. ‚Eigentum verpflichtet‘ – dies sei zwar ein vielleicht etwas abgedroschenes Wort, in diesem Falle aber zutreffend. Die Alternative sei, das Präzeptoratsgebäude ungenutzt verfallen zu lassen – und gab zu bedenken, dass dieses Gebäude besonders stadtbildprägend sei – es sei das erste Gebäude, das allen ins Auge falle, die aus Richtung Biberach nach Bad Buchau kommen. StOAR Moll ergänzt, dass man das Gebäude also in den kommenden Jahren so oder so sanieren müsse, um es vor dem Verfall zu bewahren. Außerdem betont er, dass die Kostenberechnung nach seiner Ansicht kalkulatorisch noch ‚Luft‘ beinhaltet und er damit rechne, dass dieser Kostenvoranschlag keinesfalls überschritten werde. In der Folge entwickelt sich eine lebhafte Diskussion, in der das Für und Wider abgewogen wird.

Schlussendlich beschließt der Gemeinderat mehrheitlich mit 3 Gegenstimmen den Umbau des Präzeptoratsgebäudes zu Unterrichts- und Verwaltungsräumen für das Progymnasium wie folgt:
a) Das Nutzungs- und Sanierungskonzept wird befürwortet
b) Das Einvernehmen zum Baugesuch wird erteilt
c) Die Verwaltung wird beauftragt. Die Bauausschreibungen zu veranlassen.  

 
 
TOP 4: Änderung der Hauptsatzung  
BM Diesch leitet in das Thema ein und erläutert, dass insbesondere die Möglichkeit, künftig auch Gemeinderatssitzungen als Videokonferenz durchführen zu können dazu geführt habe, dass die Hauptsatzung angepasst werden müsse. Bei dieser Gelegenheit habe sich Herr Hauptamtsleiter Schwenning die alte Hauptsatzung vorgenommen und weiteren Anpassungsbedarf identifiziert.   Herr Schwenning erläutert sein Vorgehen. Anschließend bittet er die Gemeinderäte bei Unklarheiten etc. Fragen zu stellen. Nach entsprechender Diskussion werden die vorgeschlagenen Punkte 7, 21 und 28 wieder gestrichen. 

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Hauptsatzung nach Streichung der Punkte 7, 21 und 28 einstimmig.  
 
TOP 5: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021 der Stadt Bad Buchau: Beratung und Verabschiedung 
Kämmerin Christ verweist auf die Sitzung vom 08.12.2020, bei welcher der Haushalt bereits im Details diskutiert wurde und erläutert die seitherigen Änderungen.  
 
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig die vorgeschlagene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.

 
TOP 6: Wirtschafts- und Vermögenspläne 2021 der Städtischen Eigenbetriebe: Beratung und Verabschiedung

a) EB Marienheim 2021
Kämmerin Christ erläutert kurz die Änderungen.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig den vorgelegten Wirtschaftsplan 2021. 

b) EB Wasserversorgung 2021
Kämmerin Christ erläutert auch hier kurz die vorgenommenen Änderungen zum Entwurf. 
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat daraufhin einstimmig den vorgelegten Wirtschaftsplan.

c) EB Tourist Management 2021 
Kämmerin Christ erläutert kurz die Änderungen zum ursprünglichen Entwurf. 
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig den vorgelegten Wirtschaftsplan.
 

Bevor die letzte Sitzung des Jahres geschlossen wird, ergreift BM Diesch noch einmal das Wort und zieht eine kurze Bilanz des abgelaufenen Jahres. Er betont, dass ein wahrlich unglaubliches Jahr hinter uns liege – noch vor einem Jahr hätte er vieles von dem, was sich 2020 ereignet hat noch für unmöglich gehalten. Vor einem Jahr sei zwar Corona bereits am Horizont erkennbar gewesen – aber niemand habe dies ernsthaft als Gefahr identifiziert. Wie ein Tsunami habe Corona uns im Laufe des Jahres überrollt – und die Gefahr sei noch lange nicht vorbei. Das Jahr 2020 hätte ein Festjahr für Bad Buchau werden sollen: 1.250-Jahrfeier, Adelindisfest, das Schauspiel ‚Der Apostel von Buchau‘ all dies und noch viel mehr musste abgesagt werden. Und niemand könne derzeit sagen, ob wir das alles im Jahr 2021 nachholen können. Zu groß sind nach wie vor die Unsicherheiten.

BM Diesch bedankte sich sehr herzlich bei allen Gemeinderät*Innen für die gute, durchaus auch kritische aber stets konstruktive Zusammenarbeit im Gremium – zum Wohle der Stadt und zum Wohle seiner Bürger. Er selbst und alle Mitarbeiter fühlen sich sehr wohl mit dem Gemeinderat und spüren ein hohes Maß an Vertrauen und die damit verbundene Rückenstärkung. Er schätze das sehr und sei sich durchaus bewusst, dass dies alles andere als selbstverständlich sei.  Er bedankte sich aber bei dieser Gelegenheit auch bei all seinen Mitarbeitern in Stadt und Verband, sei es in der Verwaltung, in den Schulen, im Kindergarten oder auch im Bauhof. Alle tragen dazu bei, dass Bad Buchau eine lebens- und liebenswerte Stadt sei und bleibe. Er wünscht allen Anwesenden eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Familie und ein gutes, erfolgreiches und vor allem gesundes Neues Jahr 2021.   Frau Mayenberger erwidert stellvertretend für die Gemeinderäte die guten Wünsche und bedankt sich namens des Gremiums für die gute, intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit und gab der Hoffnung Ausdruck, dass dies auch in Zukunft so bleiben möge. Trotz aller Widrigkeiten des laufenden Jahres sei wieder eine gute Arbeit zum Wohle der Stadt und seiner Bürger geleistet worden.
 
Aktuelle Zwischenbilanz der CoronaPandemie in Bad Buchau
 
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zunächst einmal möchte ich die Gelegenheit nutzen, um Ihnen allen ein gutes, erfolgreiches und vor allem gesundes Neues Jahr 2021 zu wünschen.
Noch immer befinden wir uns inmitten der zweiten, deutlich größeren Corona-Welle. Die Zahl der Infizierten gibt uns nach wie vor keinen Anlass zur Entwarnung. Ganz im Gegenteil: während des Sommers 2020 waren es landesweit häufig weniger als 100 Neuinfizierte pro Tag, so sind es heute zwischen 3.000 und 5.000 allein in BadenWürttemberg!
 
Und wer glaubt, dass Corona weit weg ist und bei uns keine große Rolle spielt, der täuscht sich gewaltig. Immer wieder ist auch bei uns zu hören, Corona sei doch bloß eine ‚bessere Grippe‘ und im Übrigen ‚wer kennt denn schon ein Corona-Opfer‘?
 
Dieser Einstellung muss ich energisch entgegentreten: wer daran glaubt, das Federseegebiet sei die Insel der Seligen, der lebt in einer falschen Realität.  Das genaue Gegenteil ist der Fall: Bad Buchau ist gar einer der Hotspots im Landkreis Biberach und sogar die Stadt mit der prozentual höchsten Fallzahl im Verhältnis zur Wohnbevölkerung. Stand am 6.Januar 2021 wurden bislang mehr als 3,1% unserer Bürger positiv auf das Virus getestet.
 
Noch kurz vor Weihnachten hatten wir einen traurigen Spitzenwert erreicht: am 21.Dezember 2020 waren in Bad Buchau 62 (!)Infizierte registriert und zudem 88 Verdachtsfälle unter Quarantäne – für unsere kleine Stadt viel zu viele! 
 
Es gibt also absolut keinen Grund, Corona auf die leichte Schulter zu nehmen. Immerhin sind auch bei uns bereits 4 Mitbürger an oder mit Corona verstorben.  
 
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir haben es alle selbst in der Hand, wie wir durch die nächsten Monate kommen!

Aber dafür braucht es jede und jeden von uns. Deshalb bitte ich Sie:
• Halten Sie sich auch weiterhin an die AHARegeln: - Abstand halten, - Hygiene beachten, - Alltagsmaske tragen – auch auf belebten Plätzen und Straßen
• Lüften Sie regelmäßig in geschlossenen Räumen – auch wenn es jetzt draußen kalt ist.
• Nutzen Sie die Corona-Warn-App des RKI
• reduzieren Sie Ihre persönlichen Treffen.
• meiden Sie große Gruppen oder Gedränge
• beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen – insbesondere die Kontaktverbote und die Ausgangssperre
 
…und vor allem:
Lassen Sie sich bitte impfen! Sobald Sie die Möglichkeit bekommen, nutzen Sie bitte unbedingt das Impfangebot! Sich impfen zu lassen, schützt nicht nur Sie selbst, Sie schützen damit auch Ihre Mitbürger!   
 
Freiheit gibt es nicht ohne Verantwortung! Und das bedeutet, dass wir in der Pandemie auch mal etwas lassen sollten, obwohl es vielleicht (noch) erlaubt ist. Wir alle wollen so wenige Einschränkungen wie möglich. Wir alle wollen, dass die Schulen und Kitas wieder öffnen können. Und wir wollen, dass die Wirtschaft wieder Fahrt aufnehmen kann. Wir alle wollen wieder in unserem Lieblingsrestaurant mit Freunden Essen gehen. Und wir alle wollen wieder ein funktionierendes Vereinsleben, wir wollen Sport treiben, gemeinsam musizieren…  Das schaffen wir aber nur dann, wenn wir Wichtiges von Wünschenswertem unterscheiden. Wir stehen an einem ganz entscheidenden Punkt: nun kommt es auf uns alle an – auf jede und jeden einzelnen. Die Lage ist ernst – nehmen Sie sie auch ernst!