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7. Mai 2018: Gemeinderat
Kurzbericht von der Gemeinderatssitzung am 7. Mai
TOP 1: Aktuelle Berichte und Verschiedenes
- Verbandsversammlung KIRU: BM Diesch berichtet über die stattgefundene Versammlung des Rechenzentrums in Balingen, bei der die Fusion ITEOS bei einer Gegenstimme beschlossen wurde.
- Kreis-Seniorenrat: BM Diesch gibt bekannt, dass SR Wissussek zum neuen Vorsitzenden des Kreis-Seniorenrates gewählt wurde und gratuliert ihm Namens der Stadt und des Gemeinderates.
- Letter of Intent MHB-ZfP: BM Diesch informiert, dass die Moorheilbad gGmbH und das ZfP einen Letter of Intent zum künftigen betrieb eines Pflegeheims unterzeichnet haben.
- Parkplatzangebot am städt. Freibad/Dohlenriedweg: BM Diesch berichtet, dass bei den Schrebergärten auf Höhe des Minigolfplatzes die Möglichkeit bestehe, das Parkplatzangebot am Freibad um ca. 10 Stellplätze zu erweitern. Dafür könnte der Bereich entlang der Straße mit Material aufgeschüttet werden, das bei den Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet "An der Riedlinger Straße" anfalle. Allerdings gibt es noch verkehrsrechtliche Fragen zu klären.
- Vandalismus: BM Diesch informiert die Gemeinderäte über das aktuell steigende Vandalismus-Problem. In letzter Zeit seien immer mehr Fälle gemeldet worden. Alleine an der WC-Anlage in den Bittelwiesen seien Schäden von rund 3.000 € zu verzeichnen. Mutmaßlich werden die Vandalen durch den in guter Absicht errichteten Grillplatz angelockt.
- BM Diesch gibt folgende Termine bekannt: 08.05., 14 Uhr, Tanz in den Mai, Kurzentrum; 09.05., 20 Uhr, JHV NZ Moorochsen; 09.05., 19.30 Uhr, Mundartabend/40. Jubiläum Schwäbische Bäderstraße; 10.05., Eröffnung Freibad bei guter Witterung; 31.05., Fronleichnam, Gottesdienst + Prozession; 13.06., Warm-Up Tour de Barock, Fahrradfahrt/Spende Volksbank je nach Teilnehmerzahl zugunsten „Bürger für Bürger“
TOP 2: Bürgerfragestunde
- Einbahnregelung beim Ärztehaus/Parkplatz am Kurpark - Beschilderung: Herr Erwin Ferstner kritisiert die Beschildung der Einbahnregelung in der Seegasse / Zufahrt Ärztehaus und Moorheilbad. Herr Moll erläutert, dass die während dem Bau des Ärztehauses abmontierte Beschilderung an der Ausfahrt des Parkplatzes wieder soweit aufgestellt wurde, wie vormals vorhanden. Die Beschilderung sei verkehrsrechtlich korrekt und eindeutig, werde jedoch von Autofahrern leider immer wieder missachtet werde. BM Diesch sichert die erneute Überprüfung der Beschilderung zu.
TOP 3: Bebauungsplan „An der Riedlinger Straße“
a) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan
b)Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
c) Satzungsbeschluss
BM Diesch führt in den TOP ein und verweist auf die umfangreichen Sitzungsvorlagen. Der Planer, Herr Künster erläutert diese ausführlich. Nach weiterer Information und Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig:
- Die zum Entwurf des Bebauungsplans „An der Riedlinger Straße“, Stadt Bad Buchau, und der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage „Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen“ vom 07.05.2018 aufgeführt, behandelt.
- Der Bebauungsplan „An der Riedlinger Straße“, Stadt Bad Buchau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 07.05.2018 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1.) vom 07.05.2018 wird mit Umweltbericht und Begründung vom 07.05.2018 gebilligt und als Satzung beschlossen.
- Die Örtlichen Bauvorschriften „An der Riedlinger Straße“, Stadt Bad Buchau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 07.05.2018 und dem Schriftlichen Teil, (Teil B 2.) vom 07.05.2018 werden mit Umweltbericht und Begründung vom 07.05.2018 gebilligt und als Satzung beschlossen.
- Der Satzungsbeschluss des Gemeinderates ist gem. § 10 Abs.3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
TOP 4: Festlegung der Verkaufspreise für das Gewerbegebiet „An der Riedlinger Straße“
Kämmerer Menz erläutert, dass sich die Preisfindung für Gewerbeflächen - anders als bei Wohnbauflächen – in aller Regel nicht nur nach dem Gestehungsaufwand richte. Hier spielen noch andere Aspekte eine Rolle:
- Die Kalkulation nach den Gestehungskosten ergeben bei unserem Erschließungsgebiet nach aktuellen Kostenberechnungen einen Preis für vollerschlossene Flächen von 60,00 - 70,00 EUR/m².
- Ein weiterer Aspekt sei die örtliche Grundstücksmarktsituation. Die neu festzulegenden Preise sollen in stimmiger Relation zu vergleichbaren Grundstücken stehen. Für gewerbliche Flächen im gegenüberliegenden Gewerbegebiet Oberbach/Unterbach wurden in jüngerer Zeit Flächen veräußert in der Spanne von 40,00 - 55,00 EUR/m².
- Interessant seien auch die - sehr unterschiedlichen - Preise in umliegenden Gemeinden. Hier bewegen sich die Preise je nach Einzelvoraussetzung zwischen Mitte 20,00 bis zu 70,00 EUR.
Es liege in der Entscheidung des Gemeinderats einen angemessen Verkaufspreis festzulegen. Dennoch sei zu bedenken, dass die Flächenressourcen in Bad Buchau naturgegeben knapp sind. Sollte der Verkaufspreis am Ende nicht kostendeckend sein, sei die Lücke als Gewerbeförderung im Haushalt zu veranschlagen und zu verbuchen.
Der Gemeinderat beschließt nach ausführlicher Beratung mehrheitlich (1 Enthaltung, 3 Gegenstimmen) den Verkaufspreis auf 47,50 EUR/m² festzulegen.
TOP 5: Breitbandausbau: Backbone durch den Landkreis Biberach
BM Diesch verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage ist und übergibt das Wort an Herrn Manfred Storrer, Dezernent am Landratsamt Biberach. Dieser erläutert detailliert die Ausgangslage, die vorläufige Planung des Backbone-Netzes im Gemeindegebiet, die Voraussetzungen und die Vorteile.
Das Gremium fasst nach kurzer Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:
- Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Herstellung des kommunalen Backbones im Landkreis Biberach durch den Landkreis Biberach und auf Kosten des Landkreises Biberach vorbehaltlich des Ausbaubeschlusses durch den Kreistag wird zugestimmt.
- Den in Ziffer 3 genannten Voraussetzungen/Bedingungen wird zugestimmt.
- Die notwendigen Mittel werden im Haushalt eingestellt.
- Der Netzbetriebsausschreibung durch Komm.Pakt.Net und der Teilnahme der Stadt Bad Buchau wird zugestimmt.
TOP 6: Ernennung Ratsschreiber
BM Diesch erläutert die Sachlage. Herr Müller fügt hinzu, dass das Grundbuchamt im früheren Notariat in Bad Buchau bereits 2017 dem Amtsgericht Ravensburg zugewiesen wurde. Die Grundbuchunterlagen wurden zwar im Zentralarchiv in Kornwestheim eingelagert, stehen aber in digitalisierter Form zur Verfügung.
Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig:
- Die Leiterin des Hauptamtes – ab 1. Juli 2018 Frau Tanja Bloching - wird zur Ratsschreiberin ernannt.
- Als erster stellvertretender Ratsschreiber wird der stellv. Hauptamtsleiter, Herr Klaus Merz sowie als zweite stellvertretende Ratsschreiberin die Verwaltungsangestellte Frau Monika Hummler ernannt.
TOP 7: Schussenrieder Straße/L280: Neuer Fahrbahnbelag; anteilige Kosten der Stadt
Herr Moll nimmt einleitend Bezug auf die bisherigen Beratungen im Gemeinderat. Anlass ist das Vorhaben des Landes, den Fahrbahnbelag vom Kreisverkehr der Schussenrieder Straße bis zur Umgehungsstraße zu erneuern. Auch die Stadt werde die Gelegenheit nutzen und sich an der Maßnahme beteiligen. Die Firma Schützbach werde deshalb die Tiefbauarbeiten in der Lindenstraße unterbrechen und die Baustelle in der Schussenrieder Straße am 04.06. beginnen und voraussichtlich bis zum 03.08. fertigstellen. Die Baustelle in der Linden- und Grubenstraße werde voraussichtlich wieder am 20.08. besetzt und bis Ende November fertiggestellt sein.Das Land beabsichtigt den Fahrbahnbelag und die sonstigen Anpassungen/ Instandsetzungsmaßnahmen in der Zeit von 27.08.-09.09.2018 zu bewerkstelligen. Mit den Tiefbauarbeiten wurden auch die in der Zuständigkeit der Stadt liegenden Sanierungsmaßnahmen, wie neue Kanaldeckel für Abwasser- und Wasserschächte sowie beschädigte Randsteine und Gehwegausbesserungen vom Land mit ausgeschrieben, beauftragt und werden am Ende der Stadt in Rechnung gestellt. Die voraussichtlichen Kosten betragen 36.518,00 EUR, sodass die Gesamtmaßnahme für die Stadt ein Volumen von rd. 408.000,00 EUR habe.
Nach weiterer Kenntnisnahme und kurzer Aussprache nimmt der Gemeinderat den Bericht zustimmend zur Kenntnis und die Kostenübernahme von voraussichtlich 36.518,00 EUR wird einmütig beschlossen.
TOP 8: Annahme von Spenden
VOAR Menz erläutert den Eingang der Spende vom Diakonieladen Ansichtssache in Höhe von 500,00 EUR, Zweck: Kindergarten Federseezwerge, blaue Zwerge – Podest mit Spiegel sowie neue Bauklötze. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Annahme der Spende für den genannten Zweck.