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6. März 2018: Gemeinderat
Kurzbericht von der Gemeinderatssitzung am 6. März
Vor Eintritt in die TO nimmt BM Diesch auf den in der SZ erschienenen Pressebericht bezüglich der „Stellenausschreibung Hauptamtsleiter“ Stellung, wonach der Gemeinderat die Unteilbarkeit der Stelle festgestellt und die Ausschreibung beschlossen habe. Daher wurden alternative Beschäftigungsmodelle nicht mehr weiter untersucht. SR Schultheiß kritisiert dies zwar; die Beschlusslage des Gemeinderates war jedoch unmissverständlich. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Personalangelegenheiten grundsätzlich nicht-öffentlich zu behandeln sind.
TOP 1: Bebauungsplan „An der Riedlinger Straße“; hier:
- Beschluss über die Behandlung der Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung
- Auslegungsbeschluss
Herr Künster erläutert den Verfahrensstand für das Gewerbegebiet und die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und deren Behandlung.
Nach ausführlicher Erläuterung der Stellungnahmen, deren Behandlung und weiterer Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig:
- Die zum Vorentwurf des Bebauungsplans „An der Riedlinger Straße“, Stadt Bad Buchau, und der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage „Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen“ vom 6. März aufgeführt, behandelt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans „An der Riedlinger Straße“, Stadt Bad Buchau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 6. März und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1) vom 6. März wird mit der Begründung und Umweltbericht vom 6. März gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
- Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „An der Riedlinger Straße“, Stadt Bad Buchau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 6. März und dem Schriftlichen Teil, (Teil B 2) vom 6. März werden mit Begründung und Umweltbericht vom 6. März gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 74 Abs. 7 LBO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
- Der Auslegungsbeschluss des Gemeinderates ist öffentlich bekannt zu machen.
TOP 2: Schussenrieder Straße L 280
a) Neuer Fahrbahnbelag vom Kreisverkehr bis zur Umgehungsstraße
b) Teilweise Erneuerung von Kanal- und Wasserleitungen
Kämmerer Menz erläutert den Sachverhalt. Demnach beabsichtigt die Straßenbauverwaltung noch heuer den Fahrbahnbelag in der Schussenrieder Straße, vom Kreisverkehr bis zur Auffahrt der Umgehungsstraße, zu erneuern. Diese Nachricht ist das Ergebnis jahrelanger Bemühungen und unzähliger Gespräche mit der Straßenbauverwaltung. Die Verwaltung stuft die Belagsarbeiten für dringend notwendig ein. Allerdings sollten zuvor in der Zuständigkeit der Stadt liegend in einem Straßenteilabschnitt die Kanal- und Wasserleitungen, von der Pension Stern bis zur Kreuzung Lindenstraße, erneuert werden. Die Kosten werden vom Ing.-Büro Schwörer auf 371.000 EUR veranschlagt, die nicht im Haushalt eingestellt sind.
Nach weiterer Information und kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig:
a) Der städtischen Sanierungsmaßnahme wird zugestimmt und die Verwaltung beauftragt deren Ausschreibung zu veranlassen.
b) Der Auftrag zur Lieferung von Rohren und Armaturen (Wasserleitung) wird an die Firma HTI Zehnter vergeben.
c) Mit der Beweissicherung für weitere 5 Gebäude wird das Ing.-Büro Rudolf beauftragt.
d) Das Ing.-Büro Schwörer wird mit der Planung und Bauüberwachung beauftragt.
e) Den außerplanmäßigen Ausgaben wird ausdrücklich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Finanzmittel im Nachtragshaushalt 2018 bereitzustellen.
TOP 3: Antrag 1+1-Mentoren auf Förderung
BM Diesch erläutert kurz den Antrag seitens 1+1-Mentoren, Frau Frosdorfer erläutert diesen mit kurzen Worten. Die Gemeinderäte äußern sich lobend über die geleistete Arbeit. SR Weiss stellt den Antrag, um das ehrenamtliche Engagement entsprechend zu würdigen, den städtischen Zuschuss auf 1.500,00 EUR zu erhöhen. Die Gemeinderäte stimmen diesem Antrag mehrheitlich zu.
TOP 4: Bürgermeisterwahl 2018
a) Festlegung Wahltermine
b) Stellenausschreibung
c) Bildung des Gemeindewahlausschusses zur Bürgermeisterwahl 2018
BM Diesch erklärt sich für befangen, übergibt die Sitzungsleitung an Frau Mayenberger und nimmt bei den Zuhörern Platz. Frau Mayenberger erläutert kurz den Sachverhalt.
Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig:
a) Wahltermin: 4. November; evtl. Neuwahl: 18. November
b) Die Stelle soll am 31. August im Staatsanzeiger ausgeschrieben werden, mit dem Zusatz, dass sich der bisherige Stelleninhaber wieder bewirbt.
c) Der Gemeindewahlausschuss übernimmt gem. § 14 KomWG zugleich die Aufgaben des Wahlvorstandes für den Wahlbezirk Bad Buchau I.