Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Februar 2017 um 18:30 Uhr im Kleinen Saal des Kurzentrums Bad BuchauTagesordnung: TOP 1: Aktuelle Berichte und Verschiedenes a) Hauptamtsleiter Müller informiert über die grundsätzliche Organisation der Bundestagswahl am 24.September 2017. Als Wahlleiter (Stellvertreter) für die einzelnen Stimmbezirke wurden festgelegt:
Wahlbezirk Stadt: Peter Diesch (Norbert Moll)
Wahlbezirk Kappel: Klaus Merz (Gerwig Müller)
Wahlbezirk BB-Süd: F.X. Menz (Angelika Lipke)Briefwahlbezirk für alle Gemeinden des GVV: Michael Leidig (Frank Dangel)b) Kämmerer Menz verliest die Haushaltserlasse des Landratsamtes zu den Haushalten 2015 der Stadt und der Eigenbetriebe im Wortlautc) BM Diesch gibt Einladungen zu diversen Veranstaltungen in Umlauf
TOP 2: Prädikat ‚Thermal- und Moorheilbad‘: Periodische Überprüfung der Luftqualität – Vorstellung des Gutachtens durch den Deutschen Wetterdienst (DWD), Frau Sandra BartzschZur dauerhaften Erhaltung der Anerkennung und Prädikatisierung als Kurort gehört u.a. die periodische Überprüfung der Luftqualität und des Bioklimas im Abstand von
5 Jahren. Dabei sind Informationen hinsichtlich des Verkehrsaufkommens, des Gewerbes und zum Hausbrand besonders wichtig. Im Abstand von
10 Jahren ist eine 1-jährige Messreihe zur Überprüfung der
Luftqualität durchzuführen. Außerdem ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Klimaanalyse bzw. der Klimabeurteilung weiterhin gegeben sind. Diese Bestimmungen sollen gewährleisten, dass die Klimabedingungen und die Luftqualität keine abträglichen Belastungen für Kurgäste und Erholungssuchende darstellen. Die Grenzwerte liegen dabei deutlich unter denen ‚normaler‘ Städte.
Ergebnis der aktuellen Messreihe (Zitat): Zusammengefasst führt die Bewertung der Luftqualitätsmessungen in Bad Buchau zu folgendem Entscheidungsvorschlag: zur Zeit sind im Beurteilungsgebiet von Bad Buchau die lufthygienischen Voraussetzungen für die Bestätigung als Moor- und Thermalheilbad ohne Einschränkungen erfüllt. Daher wird die Bestätigung der Prädikate Thermal- und Moorheilbad für Bad Buchau sowohl aus bioklimatischer als auch lufthygienischer Sicht weiterhin befürwortet‘.Die Gutachterin, Frau Sandra Bartzsch vom DWD, hat in der Gemeinderatsitzung das Verfahren und die Messergebnisse vorgestellt und ausführlich erläutert. Das Gutachten zeigt sicherlich die positivsten Ergebnisse
seit Jahrzehnten auf. Im Vergleich zu den Messreihen 2003/2004 haben die Grobstaub-Konzentration und die Belastung durch Stickstoffdioxid
deutlich abgenommen. Vergleicht man die Belastungswerte in der Rangordnung
aller Kurorte in Deutschland, so liegt Bad Buchau im unteren Viertel der Belastungsskala beim Grobstaub und beim Stickstoffdioxid etwa in der Mitte.
Der Gemeinderat nahm das Gutachten erfreut zur Kenntnis. TOP 3: Kommunalinvestitionsförderpaket:Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung; Vergabe LED-LeuchtenIn der Gemeinderatsitzung am 24.11.2015 hat der Gemeinderat beschlossen, die pauschale Mittelzuwendung in Höhe von 124.830,54 € für die weitere Teilsanierung der Straßenbeleuchtung zu verwenden. Der Eigenanteil an den förderfähigen Investitionsausgaben muss dabei mindestens 10 % betragen. Damit ergibt sich ein Investitionsvolumen von rd. 140.000 €. Ausgehend von 300 umzurüstenden Leuchtkörpern wurden im Nachtragshaushalt 2016 149.000 € zur Verfügung gestellt. Im Wesentlichen wird nun der Austausch des ganzen Leuchtenkopfes (Koffer), die Erneuerung des Mastkabels und die Montage der neuen LED-Leuchten vorgenommen. Die Umrüstung betrifft die Straßenzüge in den Wohn-/Gewerbegebieten: im Häsel, Friedenstraße, Weiherstraße, die Ortsdurchfahrt an der Schussenrieder- und Poststraße, das ganze Industrie- und Gewerbegebiet, Zehntscheuer, Wohnmobilstellplätze, Parkplätze, Hanfweiher, Mövenweg etc. Darüber hinaus werden 5 Fußgängerüberwege komplett mit Masten umgerüstet. Ausführungszeitraum: 01.03. – 31.05.2017.
Nach ausführlicher Erläuterung durch Herrn Moll und den beratenden Ingenieur Reuder vergibt der Gemeinderat den Auftrag an den günstigsten Bieter, der Firma Netze BW GmbH, Regionalzentrum Oberschwaben, Biberach mit einer Auftragssumme in Höhe von 143.750,81. TOP 4: Anbau Fahrzeughalle mit Waschhalle an das bestehende Feuerwehrgerätehaus: VergabenDie Gesamtkosten des anstehenden Ergänzungsbaus zum Feuerwehrgerätehaus wurden im Herbst 2014 mit EUR 1.054.769,33 veranschlagt. Nach den nun vorliegenden Ausschreibungsergebnissen, Einbeziehung aller Nebenkosten, Vermessung etc. ergibt die Kostenfortschreibung eine deutliche Kostenerhöhung auf EUR 1.182.853,03. Im Einzelnen wurden folgende Gewerke durch Kommandant Klaus Merz, den Architekten Joachim Schützbach und Ingenieur Markus Reuder näher erläutert und wie folgt an den
jeweils günstigsten Bieter vergeben:
Elektroinstallation
Elektro-Vötsch Bad Buchau, EUR 114.102,40
Heizung- und Sanitärinstallation
Fensterle Ertingen, EUR 92.924,87
- Lüftungsinstallation
Fensterle Ertingen, EUR 25.480,70
- Gerüstarbeiten
Bärtle Ochsenhausen, EUR 8.191,96
- Rohbauarbeiten
Fritschle Uttenweiler, EUR 518.631,71
- Abdichtungs- und Klempnerarbeiten
Holl Ravensburg, EUR 70.027,92
- Tor-, Tür- und Fensterbauarbeiten
Kettnaker & Selig Betzenweiler, EUR 86.516,57
Der Vorschlag, bei dieser Gelegenheit auch die deutlich in die Jahre gekommenen Hallen-Falttore des Bauhofes und des Feuerwehrgerätehaus-Altbestandes durch zeitgemäße Rolltore für einen zusätzlichen Aufwand von EUR 39.900 auszutauschen wurde aufgrund des ohnehin schon erheblichen Mehraufwandes mehrheitlich nicht befürwortet und zurückgestellt.
TOP 5: Stadtkapelle: Beschaffung von neuen Uniformen; AuftragsvergabeDie Stadtkapelle ist eine kulturelle Einrichtung der Stadt und kein eigenständiger Verein. Das Gremium war sich darüber einig, dass nach 24 Jahren (!) eine Neubeschaffung von Uniformen unumgänglich ist.
Lobend zu erwähnen ist die Tatsache, dass die Mitglieder der Stadtkapelle bereit sind, einen nicht unerheblichen eigenen Anteil an der Finanzierung neuer, repräsentativer Uniformen zu leisten. An der Sitzung wurden Musteruniformen vorgeführt, die die uneingeschränkte Zustimmung des Gremiums fanden.
Der Auftrag wurde der günstigsten Bieterin, Fa. Fischer in Schuttertal-Schweighausen für EUR 29.909,13 erteilt. Der städtische Haushalt steuert dazu EUR 19.000 bei (inkl. Haushaltsrest EUR 10.000 aus 2016) bei.TOP 6: VereinsförderungDer Gemeinderat befasste sich im Rahmen seiner letzten Klausurtagung u.a. auch mit dem Thema Vereinsförderung. Dabei war man sich darüber einig, die bisherige Praxis weitestgehend so zu belassen wie bisher.Mit Ausnahme von 3 Fördertatbeständen, die aus heutiger Sicht anzupassen sind:
- Zuschuss an den Sportverein als Kompensation von Einnahmeausfällen für Kurgäste
- Zuschuss an den Tennisclub als Kostenersatz für kostenlose Platznutzung durch Kurgäste.
Beide Fördertatbestände sind sachlich nicht mehr begründbar und entfallen daher künftig. - Die monatliche Zuwendung an den Liederkranz in Höhe von EUR 154 als Zuschuss am Dirigentenhonorar. Diese Förderung hat historische Gründe und war insbesondere durch die besondere Nähe des Liederkranzes zur Stadt und das hohe kulturelle Engagement - vor allem auch bei der Durchführung von Kurkonzerten - begründet.
In der Diskussion wurde das hohe Engagement und auch die musikalische Qualität des Liederkranzes mehrfach hervorgehoben und gewürdigt. Allerdings war sich das Gremium auch darin einig, dass sich die Grundlagen in den letzten Jahren doch deutlich verschoben haben. Wie in der Liederkranz-Homepage nachzulesen, ruht die Probenarbeit des Liederkranzes seit geraumer Zeit – die Fokussierung gilt eindeutig dem Konzertchor Federsee, der sich zudem aus rund 80% auswärtigen Sängerinnen und Sängern der näheren und weiteren Umgebung rekrutiert. Außerdem beteiligte sich der Liederkranz in den letzten Jahren nicht mehr an der Durchführung von Kurkonzerten.Nach intensiver Diskussion und Abwägung aller Argumente fasst das Gremium folgenden Beschluss:
Der Liederkranz erhält neben der bisherigen Regelförderung von 103,00 Euro (früher wohl einmal DM 200)
einen pauschalen jährlichen Finanzierungszuschuss zum Dirigentenhonorar in Höhe von 600 Euro unter der Voraussetzung, dass künftig auch mindestens 2 Kurkonzerttermine pro Kalenderjahr übernommen werden. Das übliche Honorar für die Kurkonzerte bleibt davon unberührt.TOP 7: Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen in Bad Buchau Aufgrund der Neufassung der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat beschlossen, die Form der öffentlichen Bekanntmachungen in Bad Buchau den Erfordernissen der heutigen Zeit anzupassen.
Für eine rechtswirksame öffentliche Bekanntmachung genügt es künftig, den Bekanntmachungstext auf die Internet-Homepage der Stadt Bad Buchau einzustellen.Unbenommen bleibt der Stadt Bad Buchau, ergänzend dazu andere Medien zu nutzen: Schwäbische Zeitung, Federseejournal oder Anschlagtafeln. Bis auf weiteres sollen zumindest die Anschlagtafeln in und beim Rathaus auch weiterhin – allerdings ohne Rechtsverbindlichkeit – bestückt werden.