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Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.März 2017
Tagesordnung:
TOP 1: Aktuelle Berichte und Verschiedenes
- Kurzbericht Verbandsversammlung des GVV: BM Diesch und Kämmerer Menz berichten in kurzen Worten von der vergangenen Verbandsversammlung des GVV, in der im Wesentlichen die Vergaben für den Ergänzungsbau der Federseeschule (Umfang ca. 1,7 Mio Euro) vorgenommen wurden, sowie die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030 und die Verabschiedung des Haushaltsplans 2017 beschlossen wurde.
- Gründung eines Landschaftserhaltungs-Verbandes durch den Landkreis Biberach; BM Diesch berichtet von der bevorstehenden Gründung eines LEV durch den Landkreis Biberach und erläutert Sinn, Zweck und Nutzen eines LEV. Durch die Gründung werde auch die Stadt Bad Buchau automatisch Mitglied. Um den Einfluss des Federseeraumes einzubringen, werde er versuchen in den Gremien ein Mandat zu bekommen.
- Relaunch Homepage der Stadt Bad Buchau: Wie bereits bei den Haushaltsberatungen grundsätzlich besprochen, soll 2017 die Homepage der Stadt überarbeitet werden. Der bisherige Provider Hirsch & Wölfl habe kurzfristig ein Angebot über Euro 13.463,00 netto vorgelegt. Die komplette Neuvergabe an einen anderen Provider würde einen 5-stelligen Mehraufwand nach sich ziehen. Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig, den Auftrag an Hirsch & Wölfl zu erteilen. Die entsprechenden Entwürfe und Vorschläge werden zu gegebener Zeit im Gremium zur Diskussion und Auswahl gestellt.
- Ausbau Glasfasernetz durch die Telekom/Stadtmitte: Herr Moll erläutert die Pläne der Telekom zum Ausbau des Glasfasernetzes im Stadtgebiet (Seegasse bis Marktplatz). Die Arbeiten sind bereits im Gange.
- SR Müller berichtet kurzvon der JHV des Sportvereins, an der er Bürgermeister Diesch offiziell vertreten hat. Neben den Regularien kam vor allem der Zustand des neuen Rasenspielfeldes im Federseestadion zur Sprache, der trocken, hart und von scheinbar schlechter Qualität sei. Anwesende Mitglieder des SVB bestätigten dies. Herr Moll erläuterte den Sachverhalt aus Sicht der Verwaltung und kündigte eine intensive Begutachtung durch Experten an. Der neue Rasen verfüge über einen komplett anderen Aufbau als der bisherige und zudem funktioniere – wunschgemäß – die Drainage ausgesprochen gut. Bzgl. der erforderlichen Pflege und Bewässerung müssen teilweise neue Erfahrungen gesammelt werden.
TOP 2: Ertüchtigung Kunstrasenplatz Bittelwiesen: Antrag des SVB auf Kostenbeteiligung der Stadt
Die Sportanlagen bei der Federseeschule und in den Bittelwiesen wurden erstmals 1973/74 hergestellt. Die Anlagen sind Teil der Gesamtkonzeption für den Schul- und Vereinssport und stehen zu deren Nutzung zur Verfügung. Nach Jahrzehnten intensiven Übungs- und Spielbetriebs war die Betriebsfähigkeit beider Sportanlagen stark beeinträchtigt. Zur Sicherung des Schul- und Vereinssports befasste sich der Gemeinderat immer wieder mit der Sanierung der sog. "Kernsportstätten" im Rahmen des finanziell Machbaren.
Im März 2008 hat der SVB im Gemeinderat ein mit den Schulen und der Stadt abgestimmtes Sportstättenkonzept für Bad Buchau vorgestellt. Kern dieser Sportstättenkonzeption war die bedarfsgerechte Sanierung des Bittelwiesensportplatzes und Umbau zum Kunstrasensportplatz 2009; 2015 folgte die Sanierung des Federseestadions. Die Gesamtkosten betrugen 1,355 Mio. € (Bittelwiesensportplatz 680.000 €, Federseestadion 675.000 €). Der Sportverein hat sich an der Finanzierung angemessen beteiligt. Weitere Zuschüsse gingen vom WLSB, der Sportstättenbauförderung und dem Ausgleichstock ein. Bedingung für die Vereins- und WLSB-Zuschüsse für den Kunstrasenplatz war seinerzeit der Abschluss eines über mind. 25 Jahre laufenden Pachtvertrags mit dem SVB. In diesen ist u.a. festgelegt, dass der SVB für sämtliche Unterhaltungs- und Pflegeaufwendungen aufzukommen hat. Bei beiden Vorhaben war und ist sich noch heute der Gemeinderat bewusst, dass die Sportstättenentwicklung und -förderung ein bedeutender Teil der kommunalen Daseinsvorsorge/Infrastruktur ist. Bei den Sportanlagen handelt es sich letztlich um kommunale Sportstätten.
Aufgabe der politischen Gemeinde ist auch die örtlichen Vereine angemessen zu unterstützen. Sie leistet damit einen wertvollen Beitrag, die Vereine in die Lage zu versetzen, ein breites und offenes Angebot für die Bürger und vor allen den Jugendlichen zu bieten – die Jugendarbeit sollte hierbei eine besondere Rolle spielen. Gleichzeitig sind die Vereine auch aufgefordert, einen aktiven Beitrag bei gemeinnützigen Veranstaltungen der Stadt zu leisten.
Die Verwaltung hat die Kostenvoranschläge – transparent mit dem Verein – für die vorgesehenen Maßnahmen am Kunstrasensportplatz mit verschiedenen Fachleuten geprüft und diskutiert. Bei dieser Gelegenheit machten sich die Experten auch ein Bild über den allgemeinen Zustand des Platzes. Durch die regelmäßige Pflege durch den SVB befindet sich das Spielfeld in einem sehr guten und optisch sauberen Zustand. Die nun vorgesehenen Arbeiten (Auflockerung des verdichteten Einfüllmaterials, Grund- und Tiefenreinigung des Platzes und des Einfüllmaterials sowie die Nachgranulierung, insbesondere in den Strafräumen, sind notwendig und tragen zweifellos erheblich zur Nutzungsverlängerung und Qualitätssicherung des Platzes bei. Außerdem ist die Anschaffung eines zusätzlichen Anbauteils an das vorhandene Pflegegerät vorgesehen, mit welchem der Verein künftig selbst die regelmäßige Tiefenlockerung des Einfüllmaterials durchführen kann. Der Gesamtaufwand beträgt rd. 9.755 €.
Der Vorsitzende des SVB Wolfgang Lipke beantragt nun bei der Stadt die Übernahme dieses Betrages und erläutert die Gründe. Außerdem fordert er die Stadt auf, die Regelungen des Pachtvertrages zu überarbeiten; er sieht darin eine einseitige und unangemessene Belastung des SVB. Daraufhin entwickelte sich im Gremium eine lebhafte Diskussion, in der sich sehr schnell abzeichnete, dass die deutliche Mehrheit im Gemeinderat bereit ist, die Kosten zu 100% zu übernehmen – die Verwaltung hatte als gut gemeinten Kompromiss zunächst eine Kostenteilung vorgeschlagen.
Bei der abschließenden Abstimmung wurde dem Antrag auf 100%-ige Kostenübernahme bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung zugestimmt. Über die künftige Handhabung wird zu einem späteren Zeitpunkt zu diskutieren sein.