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2.Februar 2016: Gemeinderat
Kurzbericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses:
Tagesordnung:
TOP 1: Bekanntgaben und Verschiedenes
BM Diesch gibt folgende Unterlagen im Umlaufverfahren zur Kenntnis:
- Jahresbericht 2014/2015 der Schulsozialarbeit
- Protokolle aus der Verbandsversammlung Volkshochschule vom 15.12.2015
- Einladung der Kolpingfamilie zum Rosenmontagsball
Kämmerer Menz verließt anschließend im Wortlaut die vom Landratsamt ergangenen Haushaltserlasse für die Haushaltspläne 2016 der Stadt Bad Buchau sowie der Eigenbetriebe Touristik-Marketing, Wasserversorgung und Marienheim.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Herr Knoll erkundigt sich nach den aktuell noch vorhandenen Bauflächen für Wohn- und Gewerbeflächen. BM Diesch erläutert den diesbezüglichen Sachstand sowie die für eine Wohnbebauung vorgesehenen Flächen, die demnächst in eine Planung einmünden werden. Bzgl. Gewerbeflächen hängt die Planung von der eingehenden Nachfrage ab – nach aktuellem Stand ist eine ausreichende Flächenreserve bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Herr Knoll kritisiert außerdem die Verkehrsregelung/Engstellen in der Wuhrstraße. BM Diesch erwidert, dass der seinerzeitige Gemeinderat nach Vorstellung der unterschiedlichen Gestaltungsmodelle und einer durchaus kontroversen Diskussion und Abwägung der vorgebrachten Argumente für diese Art der Gestaltung mehrheitlich entschieden hätte. Das Ziel, den Verkehr deutlich abzubremsen wurde nachweislich auch erreicht.
TOP 3: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
BM Diesch gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung vom 25.November 2015 beschlossen hat, das der Stadt angebotene Haus in der Badgasse 6 käuflich zu erwerben. Über den Kaufpreis wurde auf Wunsch des bisherigen Eigentümers Stillschweigen vereinbart. Die notarielle Beurkundung ist zwischenzeitlich erfolgt. Das Haus soll künftig als Unterkunft für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung genutzt werden – aufgrund der Größe und Raumaufteilung kann die Stadt nach aktuellem Kenntnisstand damit seinen Unterbringungsverpflichtungen in vollem Umfang nachkommen.
BM Diesch lädt alle Gemeinderäte und auch die anwesenden Bürger zur anschließenden Besichtigung des Hauses ein. Eine entsprechende Information der unmittelbaren Anwohner ist vorgesehen.
TOP 4: Annahme von Spenden
Kämmerer Menz verliest die eingegangenen Spenden und deren Zweckbindung im Einzelnen. Die Spenden waren überwiegend für den Kindergarten Federseezwerge, das Progymnasium und insbesondere die Federseeschule gedacht. Verbunden mit dem Dank an die Spender erfolgte die einstimmige Zustimmung zur Annahme der Geld- und Sachspenden.
TOP 5: Erstellung eines Spielgerätehauses für die Federseeschule: Auftragsvergabe
Die Schulleiterin, Frau Sontheimer-Leonhardt, stellte zunächst einmal das Projekt eines Spielgerätehauses im Bereich des Pausenhofgeländes vor und erläuterte die Projektentwicklung, die Notwendigkeit und die genauen Pläne zur Erstellung des Spielgerätehauses. Die Finanzierung sei erfreulicherweise vollumfänglich durch die Einwerbung von entsprechend zweckbestimmten Spenden in Höhe von 15.600 Euro gedeckt, deren Annahme unter TOP 4 bereits beschlossen wurde. Somit entstehe keine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts. BM Diesch bedankte sich namens des Gemeinderates für dieses nicht selbstverständliche persönliche Engagement von Frau Sontheimer-Leonhardt.
Nach Erläuterung der Baupläne durch Kämmerer Menz und kurzer Diskussion wurde der Auftrag zur Erstellung des Spielgerätehauses an die Schreinerei Kocher aus Seekirch für netto 13.100 (brutto 15.600) Euro vergeben.
TOP 6: Breitbandausbau: Strategische Ausbauplanung für die passive Breitbandinfrastruktur
Breitband ist eine Herausforderung, der sich die Gemeinde stellen muss, nicht zuletzt um zukunftsfähig zu bleiben. Daher gilt es, die Breitbandversorgung in der Gemeinde zu verbessern. Nachdem ein Bedarf von 50 Mbit/s (asymmetrisch und symmetrisch) auf Landkreisebene nicht flächendeckend gewährleistet ist, muss es Ziel sein, das Infrastrukturnetz auszubauen, um aufgrund des Marktversagens in ländlichen Gebieten Anreize zu setzen, um einen geeigneten Breitbandbetreiber zu finden.
Dazu ist es als erster und damit grundlegender Schritt erforderlich, eine Planung zu erstellen, welche die Struktur des FTTB/FTTC-Netzes und die systematische Mitverlegung bei innerörtlichen und überörtlichen Tiefbaumaßnahmen darstellt. Bei der Strukturplanung handelt es sich um ein flächendeckendes Netz im gesamten Stadtgebiet. Für Wohn- und Mischgebiete ist zunächst fördertechnisch grundsätzlich der Aufbau eines FTTC-Netzes vorgesehen. Jedoch sollte die Planung bereits ein FTTB-Netz berücksichtigen. FTTB (=Fibre to the building) bezeichnet das Verlegen von Glasfaserkabeln bis ins Gebäude und stellt somit ein Höchstgeschwindigkeitsnetz dar. FTTC-Netz (=Fibre to the curb) bedeutet die Verlegung der Glasfaserkabeln bis zum nächsten Kabelverteiler. Aus fachlicher Sicht sollen die Kosten zwischen 10 und 12 Euro pro Haushalt liegen.
Um Synergien zu schöpfen und Kompatibilität zu schaffen, wird vorgeschlagen, das Landratsamt mit der Ausschreibung der Struktur- und Mitverlegungsplanung zu beauftragen.
Nach kurzer Diskussion wird folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
- 1. Für die Stadt Bad Buchau eine Struktur- und Mitverlegungsplanung durch den Landkreis erstellen zu lassen.
- 2. Das Landratsamt Biberach zu beauftragen, alles Weitere zu veranlassen.