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19.April 2016: Gemeinderat
Kurzbericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 19.April 2016 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses:
TOP 1: Aktuelle Bericht und Verschiedenes
Haus Ilona: BM Diesch verweist auf den Pressebericht vom 16.04.2016 aus der Schwäbischen Zeitung. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Stadtverwaltung nicht vor. Es sei auf jeden Fall für die Stadt schön, dass ein weiterer Leerstand künftig wieder sinnvoll genutzt werde.
Neugestaltung Kinderspielplatz beim Federseestadion und Neubeschilderung der Spielplätze: BM Diesch zeigt aktuelle Fotos des neu gestalteten Spielplatzes am Federseestadion und zeigt sich erfreut, dass dieser bereits gut angenommen wird. Herr Moll erklärt, dass noch weitere Spielgeräte aufgestellt werden, er erläutert dem Gremium, dass alle Spielplätze künftig aus haftungsrechtlichen Gründen mit ausführlichen Hinweistafeln versehen werden müssen.
Postagentur: BM Diesch zeigt sich erfreut, dass eine Lösung für die Postagentur gefunden sei und Klaus Frankenhauser diese in seinem Ladengeschäft integrieren werde, die Verwaltung sei derzeit mit ihm im Gespräch bzgl. der Parkplatzsituation.SR Weiss ergänzt, dass die Lotto-Annahmestelle künftig von REWE übernommen werde.
Terminerinnerungen: 22.04.2016, 20:00 Uhr JHV SV Bad Buchau und 04.05.2016, 20:00 Uhr JHV NZ Moorochs jeweils im evangelischen Gemeindehaus.
TOP 2: Baugesuch: Feuerwehrgerätehaus, Anbau Fahrzeughalle mit 7 Stellplätzen, Waschhalle und Lager
Kommandant Klaus Merz stellt die aktualisierte Planung des Anbaus an das Feuerwehrgerätehaus vor und erläutert diese ausführlich.
Es ist geplant, in westlicher Richtungen einen Anbau mit 7 Stellplätzen und einer Waschhalle zu errichten, so dass die Stützpunktfeuerwehr Bad Buchau wieder für die aktuellen Anforderungen gerüstet ist. Der Wunsch nach einem Ausbau des Schulungsraumes muss aus finanziellen Gründen zunächst zurückgestellt werden.
BM Diesch stellt die Realisierung des Anbaus noch unter den Finanzierungsvorbehalt, denn über die Gewährung der Fachförderung liegt noch keine definitive Zusage vor; die Aussichten sind jedoch relativ gut. Ausgleichstockmittel wurden bereits 2015 zugesagt, so dass nach der Entscheidung über die Fachförderung ggf. zeitnah mit der Ausschreibung und dem Bau begonnen werden kann.
Beschluss: Die Gemeinderat zeigen sich von der Planung sehr angetan und befürwortet das gemeindliche Einvernehmen einstimmig.
TOP 3: Bebauungsplan Erweiterung ‚Marktplatz, Teilbereich I‘
a.) Prüfung der bei der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen
b.) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Hauptamtsleiter Müller erläutert, dass sich im Bereich zwischen Federseeklinik und dem historischen Altstadtbereich von Bad Buchau befinden sich die beiden im Privateigentum befindlichen Flurstücke 103/2 und 103/5 befinden. Die Federseeklinik hat im rückwertigen Bereich angrenzend an diese Flurstücke ihren Hinter- und Lieferanteneingang. Aufgrund der Zuschnitte der Flurstücke hat sich bereits in der Vergangenheit sowohl die Privatperson als auch die Federseeklinik auf einen Flächentausch zur besseren Arrondierung und Erschließung der Grundstücke geeinigt.
Die Privatperson beabsichtigt ggf. in absehbarer Zeit auf den genannten Grundstücken ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Die Fläche wurde bisher lediglich als Parkplatz genutzt und kann daher als Brachfläche in innerörtlichen Bereich bezeichnet werden. Um dies zu ermöglichen ist die Erweiterung des Bebauungsplanes für den Marktplatz notwendig.
Um das Bebauungsplanverfahren Erweiterung „Marktplatz Teilbereich I“, (bisher „Marktplatz
Teilbereich II“) der Stadt Bad Buchau abschließen zu können, wird nach kurzer Erläuterung der offenen Fragen wie folgt einstimmig beschlossen:
- Die zum Planentwurf des Bebauungsplans Erweiterung „Marktplatz Teilbereich I“, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage "Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen" vom aufgeführt, behandelt.
- Der Bebauungsplan Erweiterung „Marktplatz Teilbereich I“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Schriftlichen Teil (Teil B1) wird mit der Begründung vom 19.04.2016 gebilligt und als Satzung beschlossen.
- Die Örtlichen Bauvorschriften Erweiterung „Marktplatz Teilbereich I“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Schriftlichen Teil (Teil B2) werden mit der Begründung vom 19.04.2016 gebilligt und Satzung beschlossen.
- Die Begründung zum Bebauungsplan und zu den örtlichen Bauvorschriften mit Datum vom 19.04.2016 wird festgestellt.
- Dieser Beschluss des Gemeinderates ist öffentlich bekannt zu machen.
TOP 4: Vergabe von Ingenieurleistungen
a) Baugebiet Weiherteile III
b) Gewerbegebiet Riedlinger Straße
Für das zu entwickelnde Baugebiet „Weiherteile III“ und Gewerbegebiet „An der Riedlinger Straße“ hat die Verwaltung jeweils ein Angebot von Architektur- und Stadtplanung Künster, Reutlingen für die Bauleitplanung sowie vom Ing.-Büro Schwörer für die Erschließungsplanung eingeholt.
Das Büro Künster hat bereits für den Gemeindeverwaltungsverband den Flächennutzungsplan erstellt. Für die zu entwickelnden Baugebiete im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens wurde im Erläuterungsbericht die Flächenentwicklung, möglichen Konflikte und Restriktionen, Möglichkeiten und Potentiale, Vorentwurf sowie die Flächenbilanz dargestellt. Die öffentlichen und privaten Belange sind bei der Aufstellung dieser Baugebiete im Flächen-nutzungsplan gegeneinander und untereinander bereits beurteilt worden. Im Flächennutzungsplan wurde für das jeweilige Planungsgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt.
Parallel zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Bad Buchau erfolgte im Rahmen eines Umweltberichts eine landschaftsökologische und naturschutzrechtliche Überprüfung und Bewertung der neu ausgewiesenen Bauflächen durch das Ing.-Büro Künster.
Die Verwaltung empfiehlt daher, für die Leistungen für Kanal und Wasser sowie Straße für das Baugebiet „Weiherteile III“ und Gewerbegebiet „An der Riedlinger Straße“ an das Ing.-Büro Schwörer zu vergeben, was nach kurzer Aussprache einstimmig beschlossen wird.
TOP 5: Benutzungsgebühr für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft, Satzungsbeschluss
Herr Merz erläutert die Notwendigkeit zur satzungsmäßigen Festlegung von Benutzungsgebühren für die künftige Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung sowie den Erlass einer Hausordnung für die städtischen Unterkünfte.
Kämmerer Menz erläutert die finanziellen Grundlagen seiner Kalkulation, auf deren Basis auch künftig die Gebühren angepasst werden sollen.
Nach kurzer, aber intensiver Diskussion stimmt der Gemeinderat sowohl der vorgelegten Satzung als auch der Hausordnung einstimmig zu.
TOP 6: Annahme von Spenden
Kämmerer Menz listet die eingegangen Spenden im Einzelnen auf. Verbunden mit dem Dank an die Spender stimmt der Gemeinderat der Annahme der Spenden jeweils einstimmig zu.