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16.Dezember 2014: Gemeinderat
Kurzbericht von der Sitzung um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses:
TOP 1: Aktuelle Berichte undVerschiedenes
a) Unterkunftsverzeichnis 2015: Druckvergabe
BM Diesch legte die Angebotsübersicht der Ausschreibung vor; günstigste Bieterin war die Fa. Schirmerdruck OHG, Riedlingen für einen Betrag von 3.573 Euro netto, an die der Auftrag verwaltungsseits vergeben wurde.
b) Antrag ‚Gemeinsam sind wir bunt‘: BM Diesch informierte in einer schriftlichen Vorlage das Gremium über den aktuellen Sachstand. Voraussichtlich kommen auf die Stadt keine Kosten zu. Über aktuelle Entwicklungen werde er zeitnah informieren.
Aus den Reihen der Gemeinderäte wurden kurze Fragen zu diversen Themen an die Verwaltung gerichtet, deren Beantwortung das Gremium zustimmend zur Kenntnis nahm.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Es war nur 1 Bürger bei der Sitzung anwesend; es wurden keine Anliegen vorgetragen und auch keine Fragen gestellt
TOP 3: Brandschutzsanierung im Eigenbetrieb Marienheim: Vergabe der Gewerke
Hauptamtsleiter Müller erläuterte den Sachverhalt und die Sitzungsvorlage. Die von den Fachingenieuren vorbereitete beschränkte Ausschreibung bei jeweils 7 bzw. 8 Fachunternehmen ergab folgendes Ergebnis:
a) Tischer-/Schreinerarbeiten
Günstigster Bieter: Fa. Hecht, Binzwangen
Auftragsvolumen: 53.223,26 Euro
b) Trockenbau
Günstiger Bieter: Fa. Birk, Ingoldingen
Auftragsvolumen: 54.346,51 Euro
c) Malerarbeiten
Günstigster Bieter: Fa. Strohm, Bad Buchau
Auftragsvolumen: 10.870,07 Euro
Beschluss: Die Aufträge wurden jeweils einstimmig an die günstigsten Bieter vergeben.
TOP 4: Kindergarten Federseezwerge: Festlegung von Aufnahmekriterien
Beschluss: Die städtische Einrichtung Kindergarten Federseezwerge wendet ab 01.01.2015 für die Vergabe eines Krippenplatzes und eines Kindergartenplatzes ein Punktesystem an. Die Vergabe an Einwohner von Bad Buchau hat dabei oberste Priorität.
Die Platzvergabe für das neue Kindergartenjahr (1.9.-31.8.) wird für den Kindergarten nach dem Anmeldestichtag 30.April vorgenommen. Für die Krippe gibt es zwei Anmeldestichtage pro Jahr: den 30.November und den 30.Juni. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach den Stichtagen fortlaufend.
Steht dem vorhandenen Platzangebot eine übersteigende Nachfrage gegenüber, führt die Kindergartenleitung selbstständig, anhand des Punktekatalogs, die Vergabe der Krippenplätze und Kindergartenplätze durch. Sollte aufgrund Punktgleichheit der Bewerber keine direkte Vergabe möglich sein, findet unter Beteiligung der Stadtverwaltung (Hauptamt) ein Losverfahren statt.
Sollten nach dem Stichtag, nach der Vergabe der Plätze an die Einwohner, noch Kindergartenplätze unbelegt sein, können diese – bis auf eine definierte ‚Notreserve‘ auch durch auswärtige Kinder belegt werden. Sollten hier ebenfalls mehr Bewerber als freie Plätze vorliegen, wird das Punktesystem angewandt. Bei Punktegleichheit entscheidet ein Losverfahren mit Beteiligung der Stadtverwaltung (Hauptamt).
Beim Übergang von Kinderkrippe in den Regelkindergarten werden Kinder aus Bad Buchau priorisiert. Auswärtige Krippenkinder müssen sich für den Regelkindergarten bis zum Stichtag neu anmelden und werden nach den o.a. Vergaberichtlinien behandelt.
Im Aufnahmeantrag für einen Krippen- oder Kindergartenplatz für U3 Kinder in altersgemischten Gruppen wird eine Kaution der zweifachen Monatsgebühr - maximal jedoch dem doppelten Regelsatz von derzeit 232 Euro, also 464 Euro - für die jeweilige Angebotsform festgelegt. Die Kaution wird bei Aufnahme mit den Kindergartengebühren verrechnet. Sollten die Eltern den Aufnahmevertrag fristgerecht (3 Monate vor Aufnahmedatum) kündigen, so wird die Kaution zurückgezahlt. Bei verspäteter Kündigung des Aufnahmevertrags entfällt eine Rückzahlung der Kaution.
TOP 5: Annahme von Spenden
VOAR Menz gibt den Eingang einzelner Sach- und Geldspenden bekannt. Der Gemeinderat genehmigt hoch erfreut und mit Dank an die Spender die Annahme der Spenden.
TOP 6: 1.Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversor-gungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung )
Mit Wirkung vom 1.Juli 2011 hatte der Gemeinderat die Neufassung der Wasserversorgungssatzung beschlossen. In der Zwischenzeit haben sich Änderungserfordernisse in folgender Hinsicht ergeben:
- Anpassung der Verbrauchsgebühr (Erhöhung wasserzins von 1,04 auf 1,15 Euro/m³)
- Aktualisierung der Grundgebühren (je nach Art des Wasserzählers unterschiedlich)
- Änderung der Fälligkeiten der Vorauszahlungen (künftig 4 Fälligkeitstermine: 15.05., 15.07., 15.09., und 15.11.)
Der genaue Wortlaut der Satzungsänderungen ist den Anschlagtafeln zu entnehmen.
Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Änderung der Satzung einstimmig.
TOP 7: 1.Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
Der Gemeinderat hat am 29.März 2011 die Neufassung der Abwassersatzung beschlossen. Inzwischen hat sich ein Änderungserfordernis hinsichtlich der Fälligkeiten den Verbrauchsgebühren ergeben:
- Änderung der Fälligkeiten der Vorauszahlungen (künftig 4 Fälligkeitstermine: 15.05., 15.07., 15.09., und 15.11.)
Der genaue Wortlaut der Satzungsänderung ist den Anschlagtafeln zu entnehmen.
Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Änderung der Satzung einstimmig.
TOP 8: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Bad Buchau für das Haushaltsjahr 2015: Beratung und Verabschiedung
TOP 9: Eigenbetrieb "Pflegeheim Marienheim": Wirtschafts- und Vermögensplan 2015, Beratung und Verabschiedung
TOP 10: Eigenbetrieb "Wasserversorgung Bad Buchau": Wirtschafts- und Vermögensplan 2015, Beratung und Verabschiedung
TOP 11: Eigenbetrieb "Touristikmarketing Bad Buchau": Wirtschafts- und Vermögensplan 2015, Beratung und Verabschiedung
Zu TOP 8 bis 11: VOAR Menz verweist auf die ausführlichen Vorberatungen im November d.J. und erläutert die vorgelegten Haushaltspläne ausführlich. Anschließend beschließt der Gemeinderat einstimmig die entsprechenden Haushaltspläne.
Abschließend bedankt sich BM Diesch bei den Damen und Herren des Gemeinderates für die konstruktive und kollegiale Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Seit der Neukonstituierung des Gemeinderates im Juli wurden an insgesamt immerhin 11 Terminen 69 Tagesordnungspunkte abgearbeitet und viele städtische Einrichtungen besucht und mit den Leitungen diskutiert. Hinzu kam eine 2-tägige Klausur – und damit ein nicht unerheblicher ehrenamtlicher Zeitaufwand im Dienste der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Dafür gebühren den Gemeinderäten Dank und Anerkennung. Er schließt in den Dank insbesondere seine Stellvertreter, aber auch seine Mitarbeiter in der Verwaltung und im Bauhof, sowie die interessierte Öffentlichkeit mit ein.
BM-Stellvertreterin Charlotte Mayenberger bedankt sich namens des Gremiums bei BM Diesch und den Mitarbeitern der Verwaltung und schließt sich den guten Wünschen für die bevorstehenden Feiertage und das Neue Jahr 2015 an