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29.Juli 2014: Gemeinderat
Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses
TOP 1: Aktuelle Berichte und Verschiedenes
- Zuschussantrag Antrag 1+1-Mentoren
BM Diesch erläutert die lobenswerte Arbeit der Mentoren insbesondere an den Grundschulen in Bad Buchau und Oggelshausen. Der Kreis beteiligt sich mit 50% Zuschuss an den Kosten – vorausgesetzt die Kommunen tragen die andere Hälfte. Beantragt sind 1.300 Euro von Bad Buchau, der Gemeinderat Oggelshausen hat seinen Beitrag in Höhe von 600 Euro bereits genehmigt. Nach kurzer Diskussion stimmt der Gemeinderat der Zuschussgewährung einstimmig und mit lobenden Worten für die Initiative zu.
- Geländesetzung am Kindergarten
Wie bereits im ‚alten‘ Gemeinderat berichtet gibt es auf dem Gelände des neuen Kindergartens teilweise erhebliche Setzungen, die sich aufgrund des problematischen Untergrundes jedoch nicht vermeiden lassen, und auch noch in den nächsten Jahren vorkommen werden. Eine entsprechende Beruhigung wird sich erst in einigen Jahren einstellen; dies ist in Bad Buchau ‚normal‘ und war auch so erwartet worden. Eine entsprechende Anpassung erfolgt nun während den Sommerferien.
- Verschiedenes
Aus dem Gemeinderat kommen Hinweise zu diversen Mängeln im Stadtgebiet: Inselstraße, touristischer Pavillon Bachgasse, Alter Brunnen Badgasse, Beschattung Fest-/Grillplatz Bittelwiesen. Die Verwaltung wird den Hinweisen nachgehen.
TOP 2: Prädikat „Thermal- und Moorheilbad“: Periodische Überprüfung der Luftqualität
Bad Buchau ist seit 1963 der Titel „Bad“ verliehen. Die erforderlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Artbezeichnung sind im Kurortegesetz geregelt. Dazu gehört u.a. die periodische Überprüfung der Luftqualität und des Bioklimas im Abstand von 5 Jahren und 10 Jahren.Die notwendige 1-jährigen Messreihe wird aufgrund der Großbaustelle am Götzburg-Gelände um ein Jahr verschoben, dem entsprechenden Antrag wurde vom Regierungspräsidium zugestimmt, sodass das ganze Prozedere 2015/16 stattfinden wird.
Nach weiterer Aussprache beschließt das Gremium einstimmig: der Deutsche Wetterdienst wird mit der periodischen Überprüfung der lufthygienischen Verhältnisse beauftragt. Der Veröffentlichung der Messergebnisse des Feinstaubs auf der Internetseite des DWD wird zugestimmt.
TOP 3: Stadtsanierung Kernstadt III: Neubau Kreisverkehr beim ehem. Götzburg-Areal; Vergabe
Herr Moll erläutert den Sachverhalt, die Sitzungsvorlage und die aktuelle Beschlusslage. Bereits im Herbst 2011 hat die Stadt Bad Buchau das ehemalige Wohn- und Geschäftshaus Schmuck an der Schussenrieder Straße erworben. Anlass war insbesondere auch die sich nun im Bau befindliche Ansiedlung des REWE-Marktes, weiterem Einzelhandel und Wohnungen, die eine verkehrstechnisch solide und geordnete Zu- und Abfahrt notwendig macht. Deshalb hat der Gemeinderat bereits Anfang 2012 mehrheitlich beschlossen, hier eine bedarfsgerechte und übersichtlichere Verkehrsführung mittels Kreisverkehr zu installieren. Im November 2012 wurde außerdem das Sanierungsgebiet „Kernstadt III“ um die Kreisverkehrsfläche und deren Randbereiche erweitert. Damit ist auch die Förderung mit Stadtsanierungsmittel möglich.
Herr Knab vom Ingenieurbüro Schwörer erläutert die Planung: es soll ein Minikreisverkehr (Außendurchmesser 20m) in der Schussenrieder Straße/ Hofgartenstraße mit jeweils vier Anschlussästen entstehen. Dies ermöglicht künftig eine geordnete und verkehrssichere Anbindung an die Neubebauung mit Einzelhandel und Wohnen auf dem Götzburgareal. Der Einbau von zwei Querungshilfen ist in der Schussenreider Straße sowie die Markierung von Zebrastreifen an allen Anschlussästen vorgesehen. An den Randbereichen entsteht großzügiges Begleitgrün und die Gehwege haben eine Mindestbreite von 1,75 bis 2,0 m.
Im Gremium entsteht eine rege Diskussion über die Größe und Anordnung der Fahrbahnteiler sowie die Anbringung der Fußgängerüberwege. Ferner wünschen die Gemeinderäte die beabsichtigte Verkehrsführung nach dem Bau des Kreisverkehrplatzes nochmals auf der Tagesordnung zu setzen. Herr Moll bittet bis zur nächsten Gemeinderatssitzung einen entsprechenden Antrag mit Beschlussempfehlung bei der Verwaltung einzureichen.
Entsprechend der Beschlusslage im Gemeinderat wurden mit den Straßenbauarbeiten für den Kreisverkehr auch die Sanierung der erhöhten und Schadhaften Pflasterbeläge an den Marktplatzzufahrten und in der Oggelshauser Str. ausgeschrieben. Der Planungsgrundsatz der Barrierefreiheit hat heute einen ganz anderen Stellenwert wie bei der damaligen Herstellung der Pflasterung vor rd. 25 Jahren, und ist für einen Kurort, im dem sich gerade viele gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer aufhalten, im öffentlichen Verkehrsraum besonders wichtig. Herr Knab erläutert auch dazu den Entwurfsplan, welcher vom Gremium in Augenschein genommen wird. Ziel sei eine optimale Begeh- und Befahrbarkeit zu erreichen, ohne dass die gestalterischen Aspekte in den Hintergrund rücken. Für die Pflasterung ist verschiebungssicheres Betonpflaster 30/30/12 cm vorgesehen. Bezüglich der Farbauswahl werden vor Ort Mustersteine ausgelegt und der rotbraune Farbton zur Ausführung ausgewählt.
Nach weiterer Aussprach beschließt der Gemeinderat bei 1 Enthaltung, den Auftrag zum Bau des Kreisverkehrsplatzes und die Sanierung verschiedener Pflasterflächen an den günstigsten Bieter, der Fa. Hämmerle aus Oggelshausen mit einer Gesamtsumme in Höhe von 249.621,50 Euro zu vergeben.
TOP 4: Bebauungsplanverfahren „Zehntscheuer III“ Erweiterung: Feststellung des Entwurfs
Der Bebauungsplan wird aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Bad Buchau in der Fassung vom 11.10.2012, rechtskräftig seit 15.11.2012, entwickelt und soll in Anlehnung an das bereits vorhandene Wohngebiet „Zehntscheuer III“ als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Der Entwurf des Bebauungsplans wird von Herrn Müller im Einzelnen erläutert.
Der Gemeinderat hat am 19.März 2014 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgte am 24.März 2014 mit Abgabefrist 5.Mai 2014. Dabei eingegangene Bedenken und Anregungen wurden vorgelegt und in der Sitzung ausführlich erläutert – sowie teilweise im Wortlaut verlesen. Dabei wurde festgestellt, dass das angedachte Bebauungsplanverfahren über eine sog. Ergänzungssatzung aufgrund der vorgesehenen Festsetzungen nicht einfach sei; dies sei wie ein qualifizierter Bebauungsplan anzusehen. Daher wurde behördenseits angeraten, ein qualifiziertes B-Planverfahren durchzuführen.
Der Gemeinderat fasst nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion folgenden Beschluss: Der Entwurf des umgedeuteten Bebauungsplans ‚Zehntscheuerweg III‘ – Erweiterung‘ sowie den örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 29.07.2014 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3, Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß §4, Abs. 1 BauGB durchzuführen.