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19.März 2013: Gemeinderat
Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.
Tagesordnung:
TOP 1: Aktuelle Berichte und Verschiedenes
- BM Diesch gratuliert SR Kleinau zum heutigen Geburtstag und allen anwesenden Josefs zum heutigen Namenstag.
- Er informiert den Gemeinderat über die GPA-Prüfung für die Jahre 2007-2011, die seit heute im Hause sei und ca. 2-3 Monate dauern werde.
- Da noch keine neuen Landesrichtsätze bezüglich der Kindergartengebühren veröffentlicht seien, und auch die umliegenden Kommunen bislang deswegen noch keine Änderungen beschlossen haben, gelte nach wie vor die ausgegebene Liste vom Herbst 2012. Sobald die Landesrichtsätzese vorliegen, werde das Thema auf die Tagesordnung kommen.
- Benennung der Jugendschöffen: in diesem Jahr finden die Wahlen der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 statt. Jede Kommune habe entsprechende Vorschlagslisten einzureichen. Das Gremium einigt sich darauf, Frau Barbara Sandmaier sowie Herrn Markus Schuster.
- SR Preißing merkt an, dass ein Werbeschild von Penny illegal an der Partnerstadttafel an der Ortseinfahrt Kappel befestigt sei. Er bittet um Entfernung.
- SR Weiß erkundigt sich nach der Gebührenpflicht der Vermieter im neuen System WEBtis. Frau Siegle wird bei der nächsten Sitzung dazu Auskunft geben.
TOP 2: Neubau Kindergarten: Überplanung Außengelände
BM Diesch erläutert dem Gremium den bisherigen Sachverhalt und die Beschlussvorlage der letzten Gemeinderatssitzung. Dabei fand die vorgelegte Planung keine Mehrheit. Herr Architekt Tress wurde beauftragt Alternativvorschläge auszuarbeiten.
Diesbezüglich stellt Herr Tress nun die Alternativpläne zur Gestaltung der Parkplätze sowie der Innengestaltung vor; insbesondere über die Notwendigikeit und Anzahl der ausgewiesenen Parkplätze wird sehr kontrovers diskutiert. BM Diesch gibt zu bedenken, dass die Freifläche des neuen Kindergartens rund 3.000 m2 bemesse, die zwei bisherigen Kindergärten aber auf eine Fläche von gerade mal 2.000 m2 kommen – gemäß den Richtlinien sollten pro Kind 8-10 m² zur Verfügung gestellt werden; diese Maßgabe (bei Maximalauslastung von 150 Kindern ist der Richtwert 1.500 m²) werde daher bei Weitem überschritten. Auch gemäß Rücksprache mit der Kindergartenleitung sei der neue Außenbereich mehr als ausreichend; eine größere Fläche würde qualitativ keine Verbesserung bringen. Außerdem entspricht diese Planung der Empfehlung der Projektgruppe zum Kindergartenneubau.
Bei der folgenden Abstimmung stimmen 8 Gemeinderäte – bei 3 Gegenstimmen – für die Variante mit der geänderten Spielwegeführung sowie den 15 Parkplätzen.
Somit wird die Außenanlage mit dieser Variante in den nächsten Tagen ausgeschrieben.
TOP 3: Neukonzeption des Federseejournals
BM Diesch erläutert noch einmal den Sachverhalt. Der Gemeinderat hat Ende 2011 eine Projektgruppe unter der Leitung von SR Hirschle eingerichtet, die das Thema intensiv aufgearbeitet und hat.
Die bislang eingeholten Angebote sind jedoch aufgrund der Unterschiedlichkeit der Preisgrundlagen nur begrenzt vergleichbar und daher als ordnungsgemäße Beschlussgrundlage nicht geeignet bzw. gegebenenfalls anfechtbar. Um eine objektive Vergleichbarkeit der Angebote darstellen zu können, ist die Durchführung eine Ausschreibung mit folgenden Kriterien notwendig:
- Redaktion, Layout und Druckaus einer Hand.
- Erscheinungsweise 14-tägig im Wechsel mit/ohne Sonderseiten `Kur Aktuell`
- 25 Ausgaben insgesamt pro Kalenderjahr
- Mind. 16 Seiten redaktionell Federseejournal sowie mind. 8 redaktionell Kur Aktuell (im Schnitt also 20 Seiten redaktionell je Ausgabe)
- Konsequent standardisiertes Layout (Schriftgröße, Bilder, Spalten, Überschriften)
- Mind. 4 Seiten je Ausgabe in Farbdruck, ansonsten schwarz/weiß
- Auflage Federseejournal 3.500 Exemplare
- KurAktuell als separate, möglichst heraustrennbare Einheftung plus je 2.000 Exemplare extra (Gesamtauflage KurAktuell also 5.500 Exemplare)
- Weitestgehende Trennung Text und Anzeigenteil
- Korrekturlesung und Korrekturabzug verlagsseitig
- Anzeigenakquistion und -verwaltung verlagsseitig
- Online-Redaktionssystem, Schulung von Schriftführern, Zurverfügungstellung einer PDF-Version zum Einstellen in die Homepage
- Verteilung: Flächendeckende Verteilung an alle Haushalte im Gebiet des GVV Bad Buchau (Stadt Bad Buchau, Gemeinden Alleshausen, Allmansweiler, Betzenweiler, Dürnau, Kanzach, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach)
Es wird eine rege Diskussion darüber geführt, weshalb die Schwäbische Zeitung nach oftmaliger Aufforderung eines Angebots jetzt doch ein Angebot dem Gremium unterbreiten möchte. Dieses stößt im Gremium auf Unverständnis.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Durchführung einer Ausschreibung der Neukonzeption des Federseejournals/Kur Aktuell gemäß o.g. Kriterien; die Umsetzung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
TOP 4: Bebauungsplan ‚Parkplatz Teuchelweg II‘:
a. Prüfung der bei der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen
Herr Müller erläutert die Sachlage und verliest die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange welche geändert wurden. Der Gemeinderat hat am 11.12.2012 den Entwurf des Bebauungsplanes „Parkplatz Teuchelweg II“ sowie die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 19.11.2012 gebilligt.
b. Satzungsbeschluss gem. §10 BauGB
Herr Müller gibt den Inhalt der Satzung bekannt.
Danach wird der Bebauungsplans „Parkplatz Teuchelweg II“ in der Fassung vom 06.03.2013 nach §10 BauGB als Satzung einstimmig beschlossen.
Auch die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 06.03.2013 werden ebenfalls als Satzung einstimmig beschlossen.
TOP 5: Beteiligungsberichte 2007-2011:
- a. Moorheilbad Buchau gGmbH, Bad Buchau
- b. Thermalbad Betriebs-GmbH, Bad Buchau
- c. Oberschwaben Tourismus-GmbH, Bad Schussenried
VOAR Menz erläutert den Sachverhalt. Gemeinden sind für wirtschaftliche Betätigungen klare gesetzliche Voraussetzungen definiert: Sie dürfen wirtschaftliche Unternehmen insbesondere nur dann errichten oder sich daran beteiligen, wenn
- der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt und
- das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht.
Im Mittelpunkt der Rechtfertigung stehen Gemeinwohlinteressen, hier gegeben in Form der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege wie auch der Wirtschaftsförderung. Diese gesetzlichen Voraussetzungen sind ohne Zweifel bei allen drei Beteiligungen der Stadt nach wie vor voll erfüllt.
Die Gemeinde hat zur Information des Gemeinderats und der Einwohner jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen abzugeben. Der GR wurde mit zahlreichen Einzelberichten über Stand und Entwicklung der Beteiligungsunternehmen informiert.
Die beiden örtlichen Beteiligungen haben für die Stadt eine ganz besondere Bedeutung hinsichtlich:
- Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen
- Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur der Stadt
- Örtliche Wertschöpfungs- und Kaufkraftsteigerung
- Nutzung der klinischen Einrichtungen vom ambulanten Personenkreis
- Nutzung des Kurzentrums insbes. des Großen Saals
- Unternehmen sind wichtige Werbeträger für den Tourismus
- Steigerung der Attraktivität der Stadt
Das Leistungsspektrum der Unternehmen ist in den Berichten ausführlich dargestellt. Die Beteiligungsunternehmen haben sich wirtschaftlich positiv entwickelt. Die Unternehmen sehen auch weiterhin gute Zukunftschancen.
Aus der Sicht der Verwaltung können keine Tatsachen festgestellt werden, die den Zustand der Unternehmen gefährden oder seine Entwicklungen wesentlich beeinträchtigen könnten.
Frau Malmer möchte noch wissen, in welchem Zeitraum die Stadt Bad Buchau bei der OTG ausgetreten sei, das müsste doch in diesem Zeitraum stattgefunden haben. Den Unterlagen sei dieses jedoch nicht zu entnehmen. BM Diesch erwidert, dass dies im Jahr 2011 der Fall gewesen sei, er jedoch prüfen werde, warum dies aus den Unterlagen nicht ersichtlich sei.
Das Gremium nimmt von den Berichten zustimmend Kenntnis.