Hauptbereich
23.Juli 2013: Gemeinderat
Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.
TOP 1: Aktuelle Berichte und Verschiedenes
a) Brandstiftung in Asylbewerberunterkunft – aktueller Sachstand
BM Diesch teilt die Pressemitteilung der Polizeidirektion Biberach aus und erklärt, dass seit heute Nachmittag feststehe, dass es definitiv keine Selbstentzündung war. Die Ermittlungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen, man könne eine Brandstiftung nach wie vor nicht ausschließen.
b) Grillplatz Bittelwiesen
SR Preißing kritisiert, dass die beschlossene Grillstelle in den Bittelwiesen nach wie vor nicht umgesetzt sei. Herr Moll bestätigte, dass der Bauhof entsprechend angewiesen wurde, jedoch aufgrund kurzfristiger Überlastung das Projekt noch nicht umsetzen konnte.
TOP 2: LEADER-Projekt Federseemuseum / Freigelände: Modernisierung und Erweiterung für die Neuausrichtung als „UNESCO-Weltkulturerbe-Vermittlungsort“, Vergaben
a) Tiefbauarbeiten
b) Aussichtsplattform
c) Brunnengründung und Stahlbetontragplatte
d) Personal- und Servicegebäude
e) Lieferung Zerkleinerungspumpwerk
f) Lieferung von Rammpfählen und Schnittholz
g) Dachabdichtungsarbeiten
Herr Moll erläuterte das Projekt noch einmal ausführlich. Für die in 2 Abschnitte aufgeteilten Baumaßnahmen zeichne sich eine Kostenüberschreitung ab, die letztlich auch durch den langen Winter und die derzeit hohen Auftragsbestände in Baugewerbe geschuldet ist.
Nachdem jetzt alle wesentlichen Gewerke eröffnet, die Angebote geprüft und gewertet sind, kann man bei Hochrechnung der Gesamtprojektkosten nunmehr mit einer Kostenüberschreitung von rund 10 % noch zufrieden sein. Die heute vorzustellenden, aber aus zuschussrechtlichen Gründen noch nicht zur Vergabe anstehenden Bauleistungen für die Erweiterung des Freilichtbereichs und die Flachdachmodernisierung betragen netto rund 644.000 €.
Für die Maßnahme liegen zwei Förderbescheide aus dem EU-LEADER-Programm mit rund 436.000 € vor, die allerdings an eine Netto-Kostenobergrenze in Höhe von 600.000 € gekoppelt sind. Bei der Antragstellung, die in Teilbereichen bis 2011 zurückreicht, wurde von Nettokosten von rund 598.000 € ausgegangen. Die derzeitige Hochrechnung beträgt rund 662.500 €.
Aufgrund der zum heutigen Zeitpunkt nicht gesicherten Finanzierung, bittet die Verwaltung den Gemeinderat, die Vergabebeschlüsse zwar noch nicht zu fassen – aber die Verwaltung zu ermächtigen, die Aufträge nach der Bestätigung der Zuwendungsbescheide jeweils an den günstigsten Bieter erteilen zu dürfen.
Nach Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse und kurzer Maßnahmenbeschreibung durch das Ingenieurbüro Schwörer und das Architekturbüro Tress, ermächtigt der Gemeinderat die Verwaltung einstimmig, die Aufträge nach der Zuschussbestätigung jeweils an den günstigsten Bieter zu erteilen.
TOP 3: Erhöhung der Musikschulgebühren zum 01.09.2013
Herr Menz erklärt, dass bislang i.d.R. die Gebühren für die Jugendmusikschule in einem 2-Jahres-Rhythmus entsprechend der allgemeinen Kostenentwicklung erhöht wurden. Die letzte Anpassung war zum 01.09.2011, seither haben sich die tariflichen Vergütungen um 6,3 % erhöht. Da keine Erhöhung des Kostendeckungsgrades beabsichtigt sei, schlägt die Verwaltung eine Erhöhung von 5 % zum 01.09.2013 vor.
Dem stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.
TOP 4: Bebauungsplanverfahren ‚Zehntscheuer IV‘
a) Aufstellungsbeschluss
Herr Müller erklärt, dass die Interessengemeinschaft Kappel GbR Bauplätze für eine Wohnbebauung erschließen möchte. Nach der erfolgten notariellen Beurkundung des Erschließungsvertrages mit der IG Kappel GbR kann nunmehr das Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.
b) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: Durchführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und nach § 4 Abs. 1 Bau BG (Beteiligung der Behörden)
Der Bebauungsplan wird aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Bad Buchau in der Fassung vom 11.10.2012, rechtskräftig seit 15.11.2012, entwickelt und soll in Anlehnung an das bereits vorhandene Wohngebiet „Zehntscheuer III“ als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Ein Entwurf eines Bebauungsplans wurde im Gemeinderat bereits vorgestellt.
Nach kurzer Aussprache beschließt das Gremium einstimmig:
1. Für den Vorentwurf vom 23.07.2013 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 Baugesuch ein Bebauungsplan aufgestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt, in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben wird.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Abs. 1 BauGB) und der Beteiligung der Behörden (§4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
TOP 5: Sicherheitsanalyse der Polizeidirektion Biberach 2012/13
Herr Müller erläutert folgende Punkte näher:
- Kriminalitätsbarometer,
- Verkehrssicherheitsanalyse für die Raumschaft Bad Schussenried, Bad Buchau
- Verkehrsbarometer für die Stadt Bad Buchau
- Veranstaltungen, Jugend/Alkohol, Sperrzeit
Der Gemeinderat nimmt von dem Bericht über die Sicherheitsanalyse Kenntnis.
TOP 6: Bildung von Haushaltsresten zum 31.12.2012
Herr Menz erklärt, dass im Haushaltsjahr 2012 eine ganze Reihe von Haushaltmitteln nicht im vollen Umfang verbraucht wurde. Im Gemeindewirtschaftsrecht bestehe unter verschiedenen Voraussetzungen die Möglichkeit, dass diese Mittel in das nächste Jahr übertragen werden können. Dies sei vor allem bei laufenden Baumaßnahmen der Fall. Daher schlage die Verwaltung vor, die Haushaltsreste wie in der Anlage dargestellt zu bilden. Er erläutert die wesentlichen Haushaltsreste. Die Haushaltsreste haben Einfluss auf das Rechnungsergebnis der jeweiligen Haushalte. Er erklärt, dass die vorgeschlagene Restbildung die Finanzierung der Vorhaben im Folgejahr erleichtere.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Restbildung wie vorgeschlagen.