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7.Juni 2011: Gemeinderat
Kurzbericht über die öffentliche Sitzung um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.
Zu Beginn der öffentlichen Sitzung ermahnte BM Diesch alle Gremiumsmitglieder zu sachorienter Mitarbeit.
TOP 1: Sanierung Federseeschule – Vergabe der Heizzentrale
Insgesamt wurden fünf Angebote abgegeben. Günstigster Bieter mit 258.801,25 € ohne Wartung und 363.406,53 € mit Wartung (bis 10 Jahren) ist die Fa. Schnitzer GmbH, Biberach, die sowohl bei der Heizung als auch bei den Wartungsarbeiten das günstigste Angebot abgegeben hat. Die Kosten-berechnung vom 29.04.11 ohne Wartung lag bei 321.148,48 €. Das Angebot liegt mit -62.347,22 € oder -19,4 % deutlich unter der Kostenberechnung. Auf Vorschlag des Ing.-Büro ENERGIEconsult GmbH, Ulm, wurde der Auftrag für die Ausführung der Heizungsarbeiten an die Fa. Schnitzer GmbH, Biberach, vergeben und die Verwaltung beauftragt, die Wartungsverträge abzuschließen. Der Gemeinderat ermächtigte weiterhin die Verwaltung, bauseitige freihändige Vergaben für untergeordnete Anschlussarbeiten im Bereich Elektro, Malerarbeiten, Trockenbau und Fensterbau zu tätigen.
Die Baumaßnahme beginnt am 27.06.11 und soll bis Ende der Sommerferien 2011 abgeschlossen sein. In dieser Zeit ist im Hallenbad der Federseeschule kein Badebetrieb und in der Turnhalle kein Duschbetrieb möglich.
TOP 2: Baugesuch Anlegung von Parkplätzen, Freihofgasse 14
Das Bauvorhaben - Herstellung von 7 Parkplätzen in der Freihofgasse - der Moorheilbad gGmbH liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und wird deshalb nach § 34 BauGB beurteilt. Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben einstimmig das Einvernehmen.
TOP 3: Neufassung der Feuerwehrsatzung
Aufgrund der Neufassung des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg wurde es erforderlich, die Feuerwehrsatzung entsprechend zu ändern bzw. anzupassen. Der Entwurf dieser Satzung wurde im Feuerwehrausschuss beraten, die Angehörigen der FFW Bad Buchau über die Änderungen informiert und angehört. Nach Beratung und Diskussion verabschiedete der Gemeinderat einstimmig die Neufassung der Feuerwehrsatzung, die dann in einer Bekanntmachung veröffentlicht wird.
In diesem Zusammenhang erklärte Klaus Merz, dass die FFW Bad Buchau keine neue, sondern eine gebrauchte, aber generalüberholte Feuerwehrdrehleiter erhält. Die Unterbringung dieses Fahrzeugs ist gewährleistet, die Platzverhältnisse sind jetzt aber sehr beengt. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angefragt, ob der Kreisfeuerlöschverband Biberach, der Eigentümer der großen Fahrzeuge ist, auch für die Unterbringung der Feuerwehrdrehleiter zu sorgen hat. In der Satzung des Kreisfeuerlöschverbands ist aber geregelt, dass die Gemeinden für die Unterbringung zu sorgen haben.
TOP 4: Antrag der Narrenzunft Feuerhexen Bad Buchau auf Durchführung eines Fasnetsumzuges
Dem Gemeinderat lagen zwei Anträge der Narrenzunft Feuerhexen für die Abhaltung eines Fasnets-umzuges mit 2.700 Maskenträgern am 28.01.2012 mit einem umfangreichen Veranstaltungskonzept vor. Antrag 1: Umzugsbeginn 15:00 Uhr, Ende: 23.00 Uhr; Antrag 2: Umzugsbeginn: 13:00 Uhr, Ende 21.00 Uhr. Die Besucherzahl von Zelt und Halle wurde nach der VersammlungsstättenVO auf 2.790 Personen festgelegt. Das neue Konzept wurde lobend erwähnt. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag 2 (Beginn der Veranstaltung 13:00 Uhr; Ende der Veranstaltung: 20.00 Uhr) einstimmig zu.
TOP 5 Aktuelle Berichte und Verschiedenes
- Landesweiter Modellversuch im Rahmen der E-Mobilität – Beschaffung eines E-Bikes
Die ENBW hat der Stadt Buchau die Teilnahme an dem Modellversuch für den Einsatz eines E-Bike angeboten. Aufgrund der Einmaligkeit dieser Chance, der hohen Öffentlichkeitswirkung und der gebotenen kommunalen Unterstützung eines derartigen Modellversuchs wurde Interesse gegenüber der EnBW geäußert. Das E-Bike soll als Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Die Anschaffungskosten betragen 2.490 € zzgl. MwSt, die laufenden Betriebskosten belaufen sich nach bisheriger Schätzung auf 0,57 € je 100 km. Nach ausführlicher Diskussion stimmte der Gemeinderat bei drei Gegenstimmen mehrheitlich der Anschaffung des EnBW-E-Bikes zu.
- Parksystem „Blaue Zone“
SOAR Moll berichtete, dass die gesamte Beschilderung für die „Blaue Zone“ in Bad Buchau bis Ende KW 24 eintreffen wird. Der städtische Bauhof wird ab 14. Juni 2011 mit der Montage beginnen. Bis Ende Juli 2011 wird die neue Parkregelung mit Parkscheibe eingeführt sein. Der Parkplätze werden während der Übergangszeit kontrolliert, es soll aber keine „Knöllchen“ geben.
- Antrag auf Erlass einer Vergabeordnung von SR Weiß
SR Weiß hat einen Antrag (mit Entwurf einer Vergabeordnung) eingereicht, um im Gemeinderat über einen Erlass einer Vergabeordnung zu beraten. In seinem E-Mail führte SR Weiß weiter aus, das bis jetzt jede Dienststelle und jeder Sachbearbeiter bei der Stadtverwaltung nach eigenem Ermessen und Gutdünken entscheide. Dies würde Widersprüche fördern und Gemauschel, was es zu verhindern gelte. Diese Behauptung wies BM Diesch als Ungeheuerlichkeit und Unterstellung zurück. Für die Vergabepraxis gebe es Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen, die auch einge-halten wurden. BM Diesch führte weiter aus, dass es nie eine Beanstandung bei den Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt und der Kommunalaufsicht gab. Der Vorsitzende erklärte weiter, dass dieser Antrag so unzulässig ist. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung könne er mit Zustimmung von einem Viertel der Gemeinderäte einen Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung stellen. Dieser Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung zur nächsten Gemeinderatssitzung wurde bei einer Ja-Stimme und 14 Nein-Stimmen abgelehnt.
- Antrag auf Akteneinsicht von SR Weiß
BM Diesch führte aus, dass in der letzten Gemeinderatssitzung von SR Weiß ein Antrag auf Akteneinsicht in Rechnungen bezüglich des Logos des Federseestegs sowie eine Offenlegung der Ausschreibung gestellt wurde. Auch im Bezug auf Werbung und Prospekte der Tourist-Info hat SR Weiß Akteneinsicht über dazugehörige Ausschreibungen und Kosten gefordert.
Der Vorsitzende erklärte, dass nach § 24 Abs. 3 GemO ein Antrag auf Akteneinsicht nur mit Zustimmung eines Viertels der Gemeinderäte gestellt werden kann. Das Recht auf Aktensicht kann nicht allgemein und dauernd gefordert werden, sondern nur bezogen auf einen Einzelfall, also einen konkreten Anlass. Der einzelne Gemeinderat hat keinen Anspruch von der Gemeindeverwaltung über bestimmte Gemeindeangelegenheiten informiert zu werden. Ebenso kann der einzelne Gemeinderat allein keinen Einblick in Akten der Gemeinde verlangen. Der Gemeinderat lehnte mit großer Mehrheit bei zwei Ja-Stimmen diesen Antrag von SR Weiß ab.
- Kostenübernahme für Werbemittel des AK Jugend.
Der Vorsitzende nahm Bezug auf die letzte Sitzung und der von SR Winkler erklärten Aussage, dass die Fa. VEBU und Herr Blank aufgefordert wurden, ein Angebot für Werbemittel des AK Jugend abzugeben, diese jedoch dies ausdrücklich abgelehnt hätten bzw. darauf verzichtet hätten. Diese gemachte Aussage entspricht aber nicht den Tatsachen. SR Winkler erklärte, dass er aufgrund eines Kommunikationsproblems zwischen Ihm und dem AK er im Gemeinderat eine Aussage getroffen hatte, die nicht den Tatsachen entsprach. Mitglieder des AK seien beauftragt worden, diese Anfragen durchzuführen, was aber offensichtlich unterlassen wurde. Dies war SR Winkler so nicht bekannt. Er entschuldigte sich daher in aller Form im Gemeinderat und bei der VEBU bzw. bei Herrn Blank für die in der letzten Sitzung gemachten Aussagen.