Sitzungsberichte: Bad Buchau

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Sitzungsberichte

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6.Juli 2010: Gemeinderat

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Tagesordnung:

TOP 1: Aktuelle Berichte und Verschiedenes

a) Hauptsatzung: Dienstaufsichtsbeschwerde von SR Weiß – heutiger Presseartikel in der SZ

BM Diesch nimmt Bezug auf den heutigen Presseartikel in der SZ mit der Überschrift „Regierungspräsidium: so geht es nicht“. Der Artikel sei mit Halbwahrheiten, Unverschämtheiten und Lügen übersät, die er sich nicht mehr gefallen lasse. Das gesamte Gremium kenne den Entscheidungsprozess und die Beschlusslage in dieser Angelegenheit bestens; SR Weiß drehe die Tatbestände einfach komplett um – und die SZ veröffentliche diese unrühmliche Farce ohne eigene Recherchen angestellt zu haben und ohne ihm vorher die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.

Fakt sei, dass Herr Weiß in seiner Dienstaufsichtsbeschwerde etwa ein halbes Jahr nach der ursprünglichen Entscheidung (!) die sofortige Aktivierung der Ausschüsse verlangt habe und die Behauptung aufstellte, alle bis dato gefassten Beschlüsse wären rechtswidrig und somit anfechtbar. Er dagegen habe von Anfang an die Einschätzung geäußert, dass die Rechtsaufsicht die Aussetzung der Ausschüsse für einen begrenzten Zeitraum tolerieren werde. Dies sei seine ganz persönliche Einschätzung gewesen – und diese wurde auch so einige Tage später per Bescheid von der Rechtsaufsicht geteilt. Ihn nun öffentlich als Lügner darzustellen, könne er sich nicht weiter gefallen lassen. Im Übrigen betonte er - und dies sei den Gemeinderäten allseits bekannt – dass der Vorschlag der probeweisen Aussetzung der Ausschüsse nicht von ihm stammt, sondern aus der Mitte des Gemeinderats. Er selbst habe ausdrücklich die sofortige Änderung der Hauptsatzung im Beschlussantrag vorgeschlagen.

Das Regierungspräsidium bestätigt nun diese Auffassung ebenfalls und gibt der Stadt offiziell Zeit bis nach der Sommerpause darüber zu entscheiden, ob die Hauptsatzung geändert wird oder die Ausschüsse wieder eingesetzt werden. Damit ist eindeutig die Auffassung und die Handhabung des Gemeinderats bestätigt. Der Kommentar von Herrn Mäule sei absolut unverständlich, da Journalisten erst kommentieren sollten wenn die Recherchen abgeschlossen sind und beide Seiten gehört wurden. Er gebe Herrn Mäule allerdings in einem Punkt Recht: die Stadt Bad Buchau habe wichtigere Probleme als sich um solche Lappalien und persönliche Nickligkeiten zu kümmern. Es seien Sandkastenspiele und erinnern ihn an Lehrerpetze in der Grundschule.

SR Einstein weist darauf hin, dass es in seiner 26jährigen Gemeinderatstätigkeit immer wieder Bestrebungen zur Abschaffung der Ausschüsse aus Gründen der Vermeidung von Doppelberatungen, des zu großen Zeitaufwandes, gleichem Informationsstand der Gemeinderäte, der effizienteren Arbeitsweise etc. gegeben habe. Der Vorschlag habe in der Vergangenheit jedoch keine Mehrheit gefunden. In der Klausurtagung 2007 habe der Bürgermeister diese Thematik bereits aufgegriffen. Der Vorschlag, die Ausschüsse nun probeweise auszusetzen und für dieses Jahr nur Gemeinderatssitzungen abzuhalten, kam aus der Mitte des Gemeinderats; dies habe sich inzwischen bewährt. Im Gemeinderat werde mehr diskutiert, nicht mehr nur nach den Ausschussempfehlungen die Beschlüsse durchgewunken und die Bevölkerung nehme mehr teil. Das Landratsamt und das RP habe diese Vorgehensweise bislang nicht beanstandet – sondern sogar ausdrücklich toleriert Er bedauert den unnötigen Streit, der die bisherige und momentane Sacharbeit überlagere.

In der weiteren Aussprache richten verschiedene Gemeinderäte die Frage an Stadtrat Weiß, was er mit seinem, für die Stadt, das Gremium und den Bürgermeister schädigenden Vorgehen bezwecke und was er damit eigentlich erreichen wolle. SR Weiß gab hierauf keine Antwort.

b) Federseeschule: Innensanierung 5. BA; Vergabe Fliesenlegerarbeiten

Herr Moll nimmt Bezug auf die laufenden Bauarbeiten. Im Sanierungsprogramm ist auch die Renovierung der beiden Lehrer-WC enthalten. Die Ausbrucharbeiten sind abgeschlossen. Das Architekturbüro Seibert hat die Firma Bauer aus Ehingen, welche bereits in den vorangegangenen Bauabschnitten auch die Fliesenarbeiten ausgeführt hat, aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Der Leistungsumfang beinhaltet die Fliesenarbeiten an den Wänden und Böden inkl. der zusätzlichen Vorarbeiten für den Untergrund und den notwendigen Verputzarbeiten. Die Angebotssumme beträgt 11.872,27 €.

Das Architekturbüro Seibert hat die Offerte geprüft und die Preise als marktüblich und angemessen bewertet. Herr Seibert empfiehlt, auch aus Gründen der einheitlichen Gewährleistung, den Auftrag an die Firma Bauer zu vergeben. In der Kostenberechnung war die Leistung mit 15.000 € veranschlagt. Ohne weitere Aussprache wird der Auftrag einstimmig an die Firma Bauer, Ehingen, erteilt.

c) Neubau Federseesteg mit Kassenhäuschen

Auf Anfrage von SR Dr. Sandmaier nach der Baugenehmigung für das neue Kassenhäuschen am Beginn des Federseestegs erläutert der Vorsitzende und Herr Menz das schwierige Verfahren und das enge Zeitfenster für die Bauausführung. Das zunächst nur vermutete Wasserrechtsverfahren weitete sich in ein mehrstufiges und zeitaufwendiges Genehmigungsverfahren, an dem viele Behörden beteiligt sind, aus (Bau-, Wasser-, Naturschutz- und EU-Recht). Die notwendigen Unterlagen sind den Behörden beigebracht.

d) Adelindis Kinder- und Heimatfest

BM Diesch spricht das überaus erfolgreich durchgeführte Kinder- und Heimatfest am vergangenen Wochenende an und dankt den vielen ehren-amtlichen Helfern, ohne deren Engagement das Kinderfest nicht gelingen würde. Stellvertretend dankt er dem anwesenden 2. Vorsitzenden Herrn Klaus Günther. SR Preißing kann dies nur unterstützen und dankt dem 1. Vorsitzenden Herrn Bürgermeister Peter Diesch namens des gesamten Gemeinderats.

TOP 2: Baugesuche:

  • a) Einbau eine nicht gewerblichen Küche, sowie Umbau und Umnutzung Nebengebäude ’Haus der Jugend und Vereine’, Schloßplatz 8

  • b) Ausbau der bestehenden überdachten Terrasse zum Wohnraum, Unterbachstr. 37

Beschluss:für beide Baugesuche wird das gemeindliche Ein vernehmen einstimmig erteilt.

TOP 3: Städtisches Alten- und Pflegeheim ’Marienheim’: Neuregelung der Betriebsführung ab 1.August 2010 und Abschluss eines Pachtvertrages

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung gestrichen, da vor einer Entscheidung noch einige offene Punkte kurzfristig nicht mehr geklärt werden konnten.

TOP 4: Einführung der gesplitteten Abwassergebühr:

  • a) Aktuelle Informationen

  • b) Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung der Umstellung der Abwassergebührenbemessung auf den gesplitteten Maßstab

BM Diesch nimmt einleitend Bezug auf die jedem Gemeinderat mit der Sitzungsladung zugestellte Tischvorlage, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist. Er informiert über ein im Frühjahr gefälltes Urteil des VGH Baden-Württemberg zur künftigen Bemessung der Abwassergebühren nach dem sog. gesplitteten Maßstab. Demnach müssen die Kommunen statt der bisher angewandten einheitlichen Abwassergebühr künftig eine Schmutz-wasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichem Gebührenmaßstab erheben. Die Einführung der neuen Regelung soll zu mehr Gerechtigkeit bei der Abrechnung führen. Der Aufwand sei erheblich und werde auf die Gebührenzahler umgelegt.

Herr Menz erläutert sehr ausführlich die neue Rechtslage und die Folgen – auch an beispielhaften Berechnungsmodellen. Zunächst erklärt er die zwei Maßstabsmodelle. Entweder werden die Gebühren nach der tatsächlich angeschlossenen und versiegelten Grundstücksfläche bemessen (konkrete Aufnahme der Grundstückssituation) oder nach Gebietsabflussbeiwerten (modellhaft hochgerechnet). Die Erhebung und das Verfahren müsse innerhalb des GVV wegen der gemeinsamen Klärgebühr noch abgestimmt werden. An verschiedenen Berechnungsmodellen erläutert er die tatsächlichen Auswirkungen für die Bürger. Familien oder zum Beispiel Bewohner von Mehrfamilienhäusern würden in der Tendenz finanziell entlastet, da sie im Verhältnis geringere versiegelte Flächen im Vergleich zum Frischwasser-verbrauch beanspruchen. Betriebe und Einrichtungen mit großen versiegelten Flächen aber geringerem Frischwasserverbrauch wie z. B. Einkaufszentren, Schulen oder Gewerbebetriebe könnten stärker belastet werden.

Nach weiterer Information und Aussprache über die neue Rechtslage und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Änderung der Abwassergebühren-satzung wird die Verwaltung einstimmig beauftragt, die Umstellung der Abwassergebührenbemessung auf den gesplitteten Maßstab vorzubereiten.

Anschließend findet eine nicht-öffentliche Sitzung statt.