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19.Oktober 2010: Gemeinderat
Kurzbericht der öffentlichen Sitzung um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.
Tagesordnung:
TOP 1: Stadtsanierung Kernstadt III (im Beisein von Herrn Wolfgang Fürst, Wüstenrot):
- a) Vorstellung der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet,
- b) Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes,
- c) Beschluss über die Durchführungsfrist für die Sanierung
Der Gemeinderat der Stadt Bad Buchau hat in seiner Sitzung am 08.06.2010 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet. Der Beschluss wurde am 15.06.2010 ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wurde die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH beauftragt.
Der Ergebnisbericht über die vorbereitenden Untersuchungen liegt der Stadtverwaltung nun vor. Neben einer Bestandsaufnahme, der Beschreibung von Mängeln und Konflikten und der Darstellung eines Neuordnungskonzepts / Maßnahmenplans enthält der Bericht die Ergebnisse der Befragung von privaten Eigentümern und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Bei der im Rahmen der VU durchgeführten Befragung von privaten Eigentümern betrug die Rücklaufquote der Fragebögen 31,4 %, was einen vergleichsweise hohen Wert darstellt. Es wurde festgestellt, dass die Mitwirkungsbereitschaft, also die positive Einstellung zu privaten Modernisierungsmaßnahmen, im Sanierungsgebiet bei 58,8 % liegt. Aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geht hervor, dass keine prinzipielle Bedenken gegen die beabsichtigte Sanierungsmaßnahme vorliegen.
Zur Beseitigung der im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen festgestellten städtebaulichen Missstände werden bei der Sanierungsdurchführung vorrangig folgende Sanierungsziele angestrebt:
- Behebung / Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängeln mit dem Ziel einen attraktiven und lebendigen Stadtkern zu sichern und die zentralörtliche Versorgungsfunktion zu verbessern;
- Aufwertung der Handels- und Dienstleistungsfunktionen, Erhalt und Förderung der bestehenden Geschäftsgebäude / Einzelhandelsflächen und der Arbeitsstätten, Beseitigung von Leerständen speziell in der Schussenrieder Straße;
- Aktivierung und städtebaulich maßstäbliche Neuordnung der vorhandenen Brach- und Entwicklungsflächen des Götzburgareals - aufgrund der sensiblen Innenstadtlage ist auf eine städtebaulich verträgliche Neugestaltung höchsten Wert zu legen;
- Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Götzburgareals Miteinbeziehung des Grundstücks Schussenrieder Straße 12, d. h. ebenfalls Gebäudeabbruch sowie anschließend Neuordnung und ggf. Neubebauung bzw. Schaffung einer Zufahrt zum Götzburgareal;
- Erhalt und Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude unter Beachtung der Energieeffizienz;
- Soweit erforderlich, Abbruch nicht mehr zu erhaltender Gebäude und städtebaulich angepasste Neubebauung;
- Verbesserung des Wohnumfeldes durch Umgestaltungsmaßnahmen der Straßenflächen der Helenen- und Lindenstraße; Ordnung / Verbesserung der Stellplatzsituation;
- CO2-Reduzierung durch energetische Gebäudesanierung (Verringerung des Energiebedarfs, Erhöhung der Energieeffizienz) und verstärkte Nutzung regenerativer Energien.
Der bereits bereitgestellte Förderrahmen von 1,0 Mio. € im Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) wird in der Sanierungsdurchführung eine Prioritätensetzung bei den einzelnen geplanten Maßnahmen erforderlich machen. Im Förderrahmen sind Finanzhilfen des Bundes und des Landes in Höhe von 600.000 € (60 %) sowie ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 400.000 € (40 %) enthalten. Unter Anbetracht der gesetzten Ziele und Schwerpunkte der Sanierungsmaßnahme sowie der geplanten Durchführung von Neuordnungsmaßnahmen zur Erschließung neuer innerörtlicher Bauflächen, insbesondere des Götzburgareals, ist von einer durch die Sanierung bedingten Bodenwertsteigerung auszugehen. Aus diesem Grund wurde empfohlen, die Sanierungsmaßnahme „Kernstadt III“ im sog. „umfassenden / klassischen“ Verfahren durchzuführen. Voraussetzung für die Sanierungsdurchführung sowie den Abruf der bewilligten Finanzhilfen ist der Beschluss einer Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB.
Es erging folgender einstimmiger Beschluss:
Das Sanierungsgebiet sowie die Sanierungssatzung wurden wie vorgeschlagen, vorgelegt und ausführlich erläutert beschlossen. Als Durchführungfrist der Sanierungsmaßnahme wurde die Dauer von 10 Jahren - also bis 31.12.2019 - festgelegt und beschlossen.
TOP 2: Baugesuche:
- a) Anbringung einer Werbeanlage am Wohn- und Geschäftshaus Marktplatz 11,
- b) Erstellung einer halbrunden Allzweckhalle als Unterstellplatz, Weiherstraße 28,
- c) Erstellung einer halbrunden Allzweckhalle als Unterstellplatz, Schmiedgasse 3;
Beschlüsse a) bis c): Das gemeindliche Einvernehmen wurde in allen 3 Fällen mehrheitlich erteilt.
TOP 3: Neubau des Federseestegs: Auftragsvergabe für den II. Bauabschnitt:
- a) Lieferung von Rammpfählen,
- b) Transport von Rammpfählen,
- c) Einbau von Rammpfählen,
- d) Lieferung von Schnittholz,
- e) Zimmermannsarbeiten,
- f) Lieferung von Edelstahlblechen,
- g) Lieferung von Schrauben und Nägeln;
Es wurde einstimmig beschlossen:
- a) Auftragsvergabe an Holzhof Oberschwaben eG, Bad Schussenried für 29.821,40 Euro
- b) Auftragsvergabe an Armin Dirlewanger, Bad Buchau für 4.402,80 Euro
- c) Auftragsvergabe an Fa Gaiser, Moosburg für 33.320,00 Euro
- d) Auftragsvergabe an Erich Reichert, Kanzach für 68.558,40 Euro
- e) Auftragsvergabe an Zimmereien Hamberger, Gaiser, Maiggler, Mattmann, Rettich, Schuster und Traub für 71.400,00 Euro
- f) Auftragsvergabe an Fa. Rothmund, Bad Buchau für 2.763,18 Euro
- g) Auftragsvergabe an Fa. Schanz, Mengen für 3.278,03 Euro
TOP 4: Bürgermeisterwahl 2010:
- a) Öffentliche Bewerbervorstellung,
BM Diesch nahm aufgrund seiner Befangenheit im Zuschauerraum Platz. Da sich nur ein Bewerber zur Wahl stellt, wurde mehrheitlich beschlossen, keine öffentliche Kandidatenvorstellung durchzuführen.
- b) Zeiteinteilung für die Wahlvorstände am Wahltag;
Hauptamtsleiter Schmid vereinbarte mit denjenigen Gemeinderäten, die sich als Wahlhelfer und Wahlvortsände zur Verfügung stellen einen entsprechenden Zeitplan.
TOP 5: Aktuelle Berichte und Verschiedenes.
- SR Preißing verlas den vollen Wortlaut einer Presseerklärung der Gemeinderäte außer Herrn Weiss, die in der Schwäbischen Zeitung nur verkürzt erschien. Infolge dieser Wortmeldung entwickelte sich eine lebhafte Diskussion.
- SOAR Menz verlas den Haushaltserlass für den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Bad Buchau 2010, den das Gremium zustimmend zur Kenntnis nahm
- BM Diesch gab die offizielle Ernennung von Herrn Rektor Siegfried Blatter zum Rektor der Federseeschule, Grund- und Werkrealschule bekannt. Das Gremium gratuliert sehr herzlich zu der Ernennung.